Bestandssignatur

4-33-4036

Laufzeit

1907-1946

Umfang

0,4 lfm

Findmittel

Findkartei

Inhalt

Zur Verwaltung der Staatswaldungen wurde seit 1921 in dem ehemaligen Gebiet Meiningen der größte Teil der bisherigen sachsen-meiningischen Oberförstereien als Thüringische Forstämter fortgesetzt. Diese unterstanden einer aus der Gebietsregierung Meiningen hervorgegangenen Forstabteilung in Meiningen, die bis 1924 bestand. Danach wurden sie dem Finanzministerium unmittelbar unterstellt und durch Forsträte in den Forstaufsichtsbezirken Meiningen, Hildburghausen und Saalfeld überwacht. Bei der Umbildung der unteren Forstbehörden durch die thüringische Forstordnung von 1930 wurden im ehemaligen Gebiet Meiningen dem Aufgabenbereich der Forstämter auch die Waldungen der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie die Genossenschaftswaldungen zugefügt. Das Forstamt Neubrunn ist 1932 aus dem Forstamt Jüchsen hervorgegangen. Es ging 1946 in den Forstämtern Henneberg, Meiningen und Trostadt auf. Der Bestand wurde 1956-1958, 1960 übernommen.
Kartei von 1960-1961.