Bestandssignatur

4-33-4049

Laufzeit

1876-1928

Umfang

1,1 lfm

Findmittel

Findkartei

Inhalt

Zur Verwaltung der Staatswaldungen wurde seit 1921 in dem ehemaligen Gebiet Meiningen der größte Teil der bisherigen sachsen-meiningischen Oberförstereien als Thüringische Forstämter fortgesetzt. Diese unterstanden einer aus der Gebietsregierung Meiningen hervorgegangenen Forstabteilung in Meiningen, die bis 1924 bestand. Danach wurden sie dem Finanzministerium unmittelbar unterstellt und durch Forsträte in den Forstaufsichtsbezirken Meiningen, Hildburghausen und Saalfeld überwacht. Bei der Umbildung der unteren Forstbehörden durch die thüringische Forstordnung von 1930 wurden im ehemaligen Gebiet Meiningen dem Aufgabenbereich der Forstämter auch die Waldungen der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie die Genossenschaftswaldungen zugefügt. Das Forstamt Waldfisch ist aus der Oberförsterei Waldfisch hervorgegangen. Es ging bereits vor 1931 im Thür. Forstamt Bad Liebenstein und im Thür. Forstamt Tiefenort auf. Der Bestand wurde 1956-1958, 1960 übernommen.
Kartei von 1960-1961.