Bestandssignatur

4-33-3015

Laufzeit

1933 - 1951

Umfang

5,0 lfm

Findmittel

Datenbank

Inhalt

Am 14. Juli 1933 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" erlassen. Daraufhin wurden laut Verordnung vom 23. Dezember 1933 den Amtsgerichten Erbgesundheitsgerichte angegliedert. Mit Wirkung vom 1. Februar 1937 wurde beim Amtsgericht Hildburghausen für den ganzen Bezirk des Am 14. Juli 1933 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" erlassen. Daraufhin wurden laut Verordnung vom 23. Dezember 1933 den Amtsgerichten Erbgesundheitsgerichte angegliedert. Mit Wirkung vom 1. Februar 1937 wurde beim Amtsgericht Hildburghausen für den ganzen Bezirk des Landgerichts Meiningen mit Ausnahme der zum Bezirk des Erbgesundheitsgerichts Suhl gehörenden Teile ein einheitliches Erbgesundheitsgericht errichtet. Das dem Amtsgericht Meiningen angegliederte Erbgesundheitsgericht wurde Ende Februar 1937 aufgehoben. Die anderen Erbgesundheitsgerichte bestanden bis April 1945. Die Akten des Erbgesundheitsgerichtes wurden zum größten Teil vom Landesamt für Rassewesen Weimar an das Staatliche Gesundheitsamt zur Aufbewahrung abgegeben. Die Akten wurden 1966 und 1988 übernommen, teilweise aus dem Bestand Amtsgericht Hildburghausen ausgesondert.
Die Findkartei aus dem Jahre 1967 wurde 2017 retrokonvertiert.

Laufzeit: 1933 - 1951
Umfang: 5,0 lfm, 1041 Verzeichnungseinheiten
Findmittel: Retrokonvertierte Kartei / Findbuch

Inhalt: Der Bestand umfasst 1031 personenbezogene Fallakten zu Zwangssterilisationen sowie 10 Fallakten in Ehegesundheitssachen.

Hinweis zum Persönlichkeitsschutz
Der Bestand enthält ggf. Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 17 ThürArchivG vom 23.04.1992 unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 (5) ThürArchivG oder Zuganges gemäß § 10 (6) ThürArchivG zugänglich ist.