Bestandssignatur

4-11-0010

Laufzeit

1356 - 1853

Umfang

5,7 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Das Reichskammergericht wurde von Kaiser Maximilian I. (* 1459, reg. 1493, † 1519) als Kernstück der Reichsreform gegründet. Im Dualismus von Kaiser und Reichsständen wurden letztere stärker als bisher an der Rechtssprechung auf höchster Ebene beteiligt. Der mit dem Reichskammergericht konkurrierende Reichshofrat in Wien blieb als zweites höchstes Gericht des Reichs unter direkter kaiserlicher Abhängigkeit bestehen. Das Reichskammergericht war zuständig für alle Klagen der so genannten Reichsunmittelbaren, die Fälle von Landfriedensbruch und Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung. Es war Appellationsinstanz für Entscheidungen der landesherrlichen oder reichsstädtischen Obergerichte, sofern diese nicht durch kaiserliche Privilegien davon ausgenommen waren (privilegium de non appellando). Als Landfriedens- und Appellationsinstanz trug es zur inneren Stabilität des Reichs bei. Nach zunächst wechselnden Tagungsorten tagte das Reichskammergerichtseit 1690 ständig in Wetzlar. Mit der fortschreitenden Auflösung der Institutionen des Heiligen Römischen Reichs, die in der Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II. (* 1768, reg. 1792-1806, † 1835) im August 1806 ihren sichtbaren Abschluss fand, stellte auch das Reichskammergericht seine Tätigkeit ein.
Die Bundesversammlung des Deutschen Bundes setzte 1821 eine Archivkommission ein, welche die Übergabe der knapp 72.000 Gerichtsakten an die 39 Bundesstaaten vorbereitete. Zwischen 1847 und 1852 erfolgte die Trennung des Archivs entsprechend der territorialstaatlichen Zugehörigkeit des Wohnorts des Beklagten bei Prozessen in der ersten Instanz. Entsprechend wurden dem Oberlandesgericht Hildburghausen, aber auch dem Geheimen Archiv in Meiningen ab 1842 in mehreren Ablieferungen immer wieder Prozessakten abgegeben, es existieren aber letztlich mehr Aktenfaszikel zu mehr Prozessen, als in den Unterlagen der Archivkommission angegeben. Die in verschiedenen Beständen aufgefundenen Archivalien wurden seit 1961 zu einem Provenienzbestand zusammengefasst, dem aber immer wieder neu aufgefundene Akten zugeordnet wurden.