Bestandssignatur

4-12-4010

Laufzeit

1301 - 1883

Umfang

69 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Bei der Neuordnung und Trennung von Verwaltung und Justiz in den Oberbehörden im Jahre 1823 wurde in Meiningen das Oberlandesgericht als oberes Gericht und Justizverwaltungsbehörde errichtet und übernahm damit die Aufgaben der Rechtspflege und der richterlichen Tätigkeit, die bis dahin vornehmlich der Regierung und der Kammer oblagen. Seit dem Jahre 1829 war das Oberlandesgericht für den Gesamtstaat Sachsen-Meiningen zuständig und wurde nach Hildburghausen verlegt. Seine Aufgaben als obere Justizverwaltungsbehörde gingen 1848 an die Ministerialabteilung der Justiz über, und 1850 wurde es in Appellationsgericht umbenannt. Die kollegialisch organisierte Behörde war für die Mitglieder des herzoglichen Hauses und bei Strafentlassung von Staatsbeamten erste Instanz, im übrigen war sie Berufungsinstanz. Das Findbuch ist z.T. eine computergestützte Abschrift der Kartei von 1963/65. In den Bestand sind zahlreiche Akten der Regierungen Meiningen und Hildburghausen sowie des Oberlandesgerichts Meiningen als Vorgängerbehörden des Oberlandesgerichts Hildburghausen eingeordnet worden.
Entnommen wurden weitgehend die Akten der Regierungen in Coburg, Gotha und Altenburg, der für S.-Saalfeld bestandenen Kanzlei in Saalfeld sowie Konsistorialakten, desgleichen solche, die bei Unterbehörden (außer in kommissarischere Tätigkeit) oder den Patrimonialgerichten entstanden sind.