Bestandssignatur

4-12-4030

Laufzeit

1868 - 1935

Umfang

0,9 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Nach der Neuorganisation der Gerichtsbehörden im Jahre 1979 nach dem Staatsvertrag vom 17. Okt. 1878 bestand in Meiningen ein für die meiningischen Kreise Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie für die preußischen Kreise Schleusingen und Schmalkalden sowie für das Herzogtum Coburg zuständiges Gemeinschaftliches Landgericht, das vertragsmäßig mit einem Präsidenten, zwei Direktoren und 12 Landrichtern zu besetzen war. An diesem Gericht bestanden zwei Zivilkammern, eine für die meiningischen und eine für die preußischen u. coburgischen Amtsgerichtsbezirke unter Ausschluss der coburgischen Handelssachen (in Coburg unter eigener Handelskammer). Dazu kamen drei Strafkammern, deren erste für die meiningischen Amtsgerichtsbezirke Salzungen, Wasungen, Meiningen, Römhild, Themar, Hildburghausen, Heldburg und Eisfeld, die zweite für die preußischen Amtsgerichtsbezirke, und die dritte, in Coburg ansässige, für das Coburger Herzogtum und die Amtsgerichtsbezirke Schalkau, Sonneberg und Steinach zuständige waren.
Die übrigen Amtsgerichte des Meininger Herzogtums gehörten in den Sprengel des Gemeinschaftlichen Landge-richts Rudolstadt.
Im Staatsvertrag von 1878 war von den beteiligten Staaten die Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberlandes-gerichts in Jena vereinbart worden. Außerdem waren gemeinschaftliche Schwurgerichtsbezirke gebildet worden. Der zweite Schwurgerichtsbezirk umfasste die Bezirke des Landgerichte Meiningen, Eisenach und Gotha und hielt seine Sitzungen im Landgericht zu Meiningen ab.
Die Akten aus thüringischer Zeit befinden sich in einem gleichnamigen Bestand mit der Bestandssignatur 4-33-3001.
Durch einen Bombentreffer im Jahre 1945 wurden die Akten des Gerichts fast vollständig vernichtet, so dass im Staatsarchiv Meiningen nur noch geringe Reste zu finden sind.