Bestandssignatur

4-12-4130

Laufzeit

1520 - 1922

Umfang

55,4 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Im Zuge der Trennung von Verwaltung und Justiz im Herzogtum Sachsen-Meiningen wurde 1829 für den Bereich der Ämter Meiningen und Maßfeld ein Kreis- und Stadtgericht eingerichtet, das zugleich für den Amtsbezirk des Land- und Stadtgerichts Wasungen die Aufgaben eines Kreisgerichts wahrnahm. Die Kreis- und Stadt-, sowie die Land- und Stadtgerichte übten die allgemeine Zivilgerichtsbarkeit erster Instanz für Personen ohne privilegierten Gerichtsstand aus. Außerdem nahmen sie die Untersuchung und Bestrafung geringerer Vergehen vor. Diese Funktionen waren zuvor von den Amtsverwaltungen ausgeübt worden. Darüber hinaus nahm das Kreis- und Stadtgericht auch die Zivilgerichtsbarkeit erster Instanz für Personen mit befreitem Gerichtsstand für den eigenen sowie den Sprengel des Land- und Stadtgerichts Wasungen vor, soweit diese nicht dem Oberlandesgericht zustand, und richtete über Kriminalvergehen sowie über Ehe- und Verlöbnisstreitigkeiten. Das Kreis- und Stadtgericht wurde 1850 in Kreisgericht umbenannt, 1879 aber in Folge des Reichsgerichtsverfassungsgesetztes in ein Amtsgericht umgewandelt, das nur noch für den eigentlichen Gerichtsbezirk zuständig war. Neben den bisher genannten Aufgaben war es auch für die Aufsicht über die 1876 bei den Gemeinden eingerichteten Standesämter zuständig. Nachfolger wurde 1921 das Thüringische Amtsgericht Meiningen, das einen eigenen Bestand bildet.
Der Bestand wurde, nachdem eine Retrokonversion des alten Findbuchs erfolgt war, komplett neu erschlossen, weil sich zeigte, dass die Verzeichnung sehr oberflächlich erfolgt war und der zudem zahlreiche Akten anderer Provenienz enthalten waren. So erfolgten Aktenabgaben an die Patrimonialgerichtsbestände, die teilweise neu gebildet wurden, sowie an die Bestände Oberlandesgericht Hildburghausen, S.-M. Amtsgericht Wasungen, Thür. Amtsgericht Meiningen, Staatsministerium, Abt. Kirchen- und Schulsachen sowie Kreis Meiningen.
Der Bestand enthält dementsprechend neben Generalakten Unterlagen zu Zivil- und Strafprozessen, zur freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Anlegung von Grund- und Hypothekenbüchern. Die Grundbücher selber befinden sich heute im zuständigen Amtsgericht Meiningen.