Bestandssignatur

4-33-151

Laufzeit

1930-1951

Umfang

3,1 lfm

Findmittel

Datenbank

Inhalt

Das Kriminalpolizeiamt Hildburghausen existierte vermutlich von (1946?) 1947 bis 1949 als örtliche Dienststelle der Kriminalpolizei des Landes Thüringen bis zur Gründung der DDR 1949. Die überlieferten Unterlagen sind mehrheitlich im Kontext der Durchsetzung des Befehls Nr. 201 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 16. August 1947 (https://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jparticle_00346916) entstanden und reflektieren die Polizeipolitik der SMAD, welche am 30. Juli 1946 zur Koordination der Polizeiarbeit in der SBZ die "Deutsche Verwaltung des Innern (DVdI)" gebildet hatte. Präsident war der vorherige Landespolizeichef von Thüringen, Erich Reschke, der am 11. Juli 1948 durch Kurt Fischer (SED, zuvor KPD) abgelöst wurde.
Die Aufgaben der DVdI waren weniger schutz- oder kriminalpolizeilicher Art, sondern sollten vielmehr der zentral gesteuerten politischen Systemtransformation und Herrschaftsdurchsetzung dienen. Entsprechend handelt es sich bei den vom Kriminalpolizeiamt Hildburghausen überlieferten Ermittlungsakten vorrangig um politisch intendierte Tatvorwürfe und Ermittlungen. Der SMAD-Befehl Nr. 201 delegierte in der SBZ die NS-Strafverfolgung dann an ostdeutsche Sonderstrafkammern. Obwohl die Anwendung des Befehls Nr. 201 zunächst beschränkt blieb, war damit dennoch ein wichtiger Grundstein zur Instrumentalisierung des politischen Strafrechts für die Verfolgung von tatsächlichen und vermeintlichen Regimegegnern gelegt.