Bestandssignatur

6-15-0004

Laufzeit

1770-1912

Umfang

12,5 lfm

Findmittel

Findkartei

Inhalt

Das Appellationsgericht wurde 1850 errichtet. Es übernahm im allgemeinen die richterliche Tätigkeit der bisherigen Landesregierungen zu Weimar und Eisenach und war damit Gericht höherer Instanz für das gesamte Großherzogtum. Auf Grund von Staatsverträgen waren dem Gericht angeschlossen seit 1850 die Fürstentümer Schwarzburg - Rudolstadt und Schwarzbug - Sondershausen, seit 1863 das Fürstentum Reuß jüngerer Linie, seit 1868 die Herzogtümer Coburg und Gotha und das Fürstentum Reuß älterer Linie. Die Aufhebung erfolgt bei dem Inkrafttreten des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes 1879.- Der Bestand wurde 1848 vom Oberlandesgericht Gera übernommen.
I. Appellationsgericht: Allgemeine Geschäftstätigkeit, Personalien, Geschäftseinrichtungen, Verfahrensfragen, Beziehungen zu den Einzelstaaten 1846-1912.- II. Untergeordnete Gerichte: Kompetenzstreitigkeiten, Recht der Einzelstaaten, Geschäftsführung der untergeordneten Gerichte, Beschwerden, Geschworene, Ausbildung des Personals, Gebühren 1850-1910.- III. Einzelne Prozesse 1854 bis 1881.