Bestandssignatur

6-31-0002

Laufzeit

1938, 1940, 1945-1952, 1966 (1967)

Umfang

13,6 lfm/ 627 VE

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die oberste Gewalt im Land übte seit April 1945 die US-Militärregierung, seit Juli 1945 die Sowjetische Miltär-Administration aus. Unter ihrer Anleitung arbeitete die deutsche Verwaltung.
Durch das Gesetz über die Bildung beratender Körperschaften bei der Selbstverwaltung im Lande Thüringen vom 12. Juni 1946 wurde festgelegt, dass in Thüringen als beratende Körperschaft eine Landesversammlung zusammentritt. Diese tagte erstmalig am 24. Juni 1946 und letztmalig am 25. September 1946; insgesamt fanden fünf Sitzungen statt.

Am 20. Oktober 1946 fanden die Wahlen zum Thüringer Landtag statt. Wahlberechtigt waren alle deutschen Personen über 20 Jahre, seit 1949 (durch Verfassung der DDR) über 18 Jahre, die im Lande wohnten.
Der Landtag bestand aus 100 Abgeordneten. Sie wurden von den zugelassenen Parteien und Massenorganisationen vorgeschlagen, die sich bei der 2. Landtagswahl 1950 auf eine gemeinsame Liste der Nationalen Front einigten. Die Wahlperiode betrug ursprünglich drei, seit 1949 vier Jahre. Die Abgeordneten besaßen Immunität.

Der Landtag wählte das Landtagspräsidium, das aus einem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und drei Schriftführern bestand. Der Landtag bestellte zur Vorbereitung seiner Arbeit besondere Ausschüsse, von denen einige eigene Entscheidungsbefugnisse hatten. Er hatte das Recht und auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Der Landtag konnte sich vor Abschluss der Wahlperiode selbst auflösen oder durch Volksentscheid aufgelöst werden. Während der Sitzungspausen vertrat ihn ein gewählter Ständiger Ausschuss mit dem Recht, in dringenden Fällen Gesetze zu beschließen, die alsbald dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen waren. Gesetzesvorlagen konnten von der Landesregierung oder vom Landtag eingebracht werden. Gesetze wurden vom Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen und vom Präsidenten des Landtags verkündet. Volksentscheid war herbeizuführen, wenn dies ein Zehntel der Wahlberechtigten durch Volksbegehren oder eine Partei, die mindestens ein Fünftel der Wähler vertrat, verlangte.

Es gab zwei Wahlperioden (20.10.1946 - 15.10.1950 und 15.10.1950 - 25.7.1952). August Frölich (SED) war während des gesamten Zeitraumes Landtagspräsident.

Quellen:
- Ulrich Heß: Geschichte der Behördenorganisation der thüringischen Staaten und des Landes Thüringen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Jahre 1952. [Hrsg. von Dr. Peter Langhof und Jochen Lengemann].- Jena, Stuttgart: G. Fischer, 1993 (Veröffentlichung der Historischen Kommission für Thüringen: Kleine Reihe, Bd.1), S.184-185.
- Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995 (Veröffentlichungen aus Thüringischen Staatsarchiven; 1). Herausgegeben von Bernhard Post und Volker Wahl. Weimar 1999, S. 251-257.

Die Akten wurden 1952 vom Landtagsbüro des Thüringer Landtages übernommen und 1965 von Dr. Rudolf Diezel und J. Knöfler sowie 1977 vom Eberhard Immig geordnet und verzeichnet. 1966 erfolgte die Sicherungsverfilmung und 2006 die Retrokonversion.

In den Jahren 2015 bis 2016 wurde eine Massenkonservierung des Aktenbestandes durchgeführt.

Weimar, den 22. November 2017
gez. Kurth

Veröffentlichungen der Beratenden Landesversammlung Thüringens und des Thüringer Landtages

Die parlamentarischen Veröffentlichungen der Beratenden Landesversammlung Thüringens, der Thüringischen Landesversammlung und des Thüringer Landtages (Drucksachen/ Stenographische Berichte/Ausschussberichte/Beschlüsse) liegen digitalisiert im Portal "Thüringen legislativ & exekutiv" vor (siehe: http://cms.rz.uni-jena.de/urmel/Projekte/LegislativundExekutiv/OnlineAngebot/LandThueringen/Parlamentaria.html ).

Zum Landtag siehe: Graupner, Grit: Parlament. - In: Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995 (Veröffentlichungen aus Thüringischen Staatsarchiven; 1). Herausgegeben von Bernhard Post und Volker Wahl. Weimar 1999, S. 236-269.

Zu den Abgeordneten siehe: Lengemann, Jochen: Thüringische Landesparlamente 1919-1952. Biographisches Handbuch (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen; Große Reihe, Band 1: Parlamente in Thüringen 1809-1952; Teil 4). Herausgegeben von Jochen Lengemann. Köln, Weimar und Wien 2014.

GND: http://d-nb.info/gnd/14747-3