Bestandssignatur

6-51-4103

Laufzeit

1948-1985

Umfang

18,4 lfm/ 1.644 VE

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

BEHÖRDENGESCHICHTE

Mit Verordnung über die Neugliederung der Gerichte vom 28. August 1952 (GBl. der DDR 1952 Nr. 120, S. 791) erfolgte auf Grund des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. der DDR 1952 Nr. 99, S. 613) eine Änderung der Gliederung der Gerichte. An Stelle der bisherigen Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte wurden in den Kreisen Kreisgerichte und in den Bezirken übergeordnete Bezirksgerichte gebildet. Auf dem Territorium des heutigen Freistaats Thüringen wurden die Bezirksgerichte Erfurt, Gera und Suhl (mit Sitz in Meiningen) errichtet. Ihnen wurden die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie die meisten Aufgaben des aufgelösten Oberlandesgerichts Erfurt übertragen. Die freiwillige Gerichtsbarkeit wurde am 15. Oktober 1952 Verwaltungsbehörden unterstellt (vgl. GBl. der DDR 1952 Nr. 141, S. 983). Beispielsweise kam das Grundbuchwesen an die Räte der Kreise, Abteilung Kataster, das Registerwesen an die Räte der Kreise oder die Volkspolizei (GBl. der DDR Nr. 146, S. 1057). Weitere Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurden den neu gebildeten Staatlichen Notariaten übertragen.

Mit dem Thüringer Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften vom 16. August 1993 (GVBl. für das Land Thüringen 1993, S. 553) wurden wieder ein Thüringer Oberlandesgericht (mit Sitz in Jena) sowie Landgerichte (in Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen) und Amtsgerichte eingerichtet.


BESTANDSGESCHICHTE

Die Unterlagen des Bezirksgerichtes Erfurt wurden 1995 aus dem Verwaltungsarchiv des Landgerichtes Erfurt zusammen mit einer Findkartei an das Thüringische Hauptstaatsarchiv Weimar abgegeben. 2004 und 2005 wurden zuständigkeitshalber insgesamt weitere 39 Akteneinheiten vom Staatsarchiv Gotha übernommen. Die Retrokonversion des Bestandes erfolgte Ende der 1990er Jahren durch Frau Ressler in das Archiv-Fachprogramm AUGIAS. Eine Revision mit Umsignierung des Bestandes sowie die Neuverzeichnung der bisher unerschlossenen Unterlagen wurden ab Juli 2019 bis März 2020 durch Frau Dr. Kolomaznik, unter Anleitung von Frau Kurth, durchgeführt.

Der Bestand umfasst 1.644 Akteneinheiten (18,4 lfm). Die Unterlagen umfassen die Jahre 1948 - 1985.

Weimar, den 17. März 2020
gez. Grit Kurth

Bitte beachten Sie, dass für personenbezogenes Archivgut (hier v. a. Urteile, Beschlüsse, Berichterstattung zu Verfahren) die in § 17 (1) Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG) vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 308-314) genannten Schutzfristen gelten. Die Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut enden zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit hohem Aufwand feststellbar, endet die Schutzfrist 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person. Kann auch deren Geburtsjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festgestellt werden, endet der Schutz 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.

Die Zulässigkeit einer möglichen Verkürzung der genannten Schutzfristen richtet sich nach § 17 (5) ThürArchivG.

Eine Benutzung personenbezogenen Archivgutes ist unabhängig von den festgelegten Schutzfristen auch zulässig, wenn es sich um den Betroffenen selbst handelt oder wenn die Person, auf die sich das Archivgut bezieht, oder im Falle ihres Todes, ihre Angehörigen zugestimmt haben (§ 17 (6) ThürArchivG).

Nähere Informationen, insbesondere zur Antragstellung und zur Benutzung Betroffener, erteilt das verwahrende Archiv.