Bestandssignatur

6-51-4105

Laufzeit

1950-1958

Umfang

0,12 lfm/ 31 VE

Findmittel

Datenbank

Inhalt

Auf Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 (GBl. DDR 1952 S. 983) wurde die Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 30. April 1953 (GBl. DDR 1953, S. 693) erlassen, die die Bildung von Bezirks- und Kreisarbeitsgerichten vorsah. Als Kassationsgericht für Arbeitsgerichtssachen wurde das Oberste Gericht der Deutschen Demokratischen Republik vorgesehen. Im Bezirk Erfurt wurde das Bezirksarbeitsgericht Erfurt eingerichtet, das für Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreisarbeitsgerichte seines Bezirkes und für Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Kreisbeschwerdekommissionen der Sozialversicherung zuständig war. Gemäß der Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Neugliederung und die Aufgaben der Arbeitsgerichte vom 25. August 1953 (GBl. DDR 1953, S. 953) wurden im Bezirk Erfurt die Kreisarbeitsgerichte Erfurt, Arnstadt, Weimar, Gotha, Eisenach, Mühlhausen und Nordhausen gebildet. Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. April 1963 (GBl I DDR 1963, S. 45) wurde das Bezirksarbeitsgericht Erfurt, wie alle anderen Arbeitsgerichte, aufgelöst. Seine Zuständigkeiten gingen auf das Bezirksgericht Erfurt, bei dem ein Senat für Arbeitsrechtssachen eingerichtet wurde, über.

Der Bestand umfasst 30 Arbeitsgerichtsverfahrensakten aus den Jahren 1953 - 1958 sowie ein Kostenrechnungsbuch aus dem Zeitraum 1950 - 1952. Der Gesamtumfang beträgt 0,12 lfm.
Die Verfahrensakten unterliegen Benutzungsbeschränkungen gemäß den in § 17 Thüringer Archivgesetz vom 23. April 1992 (GVBl. S. 139) genannten personenbezogenen Schutzfristen. Eine Einsichtnahme vor Ablauf der personenbezogenen Schutzfristen ist nur auf Antrag und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.