Bestandssignatur

5-14-1150

Laufzeit

1774 - 1905

Umfang

10,2 lfm Akten und Amtsbücher (897 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Mit der am 22. August 1835 vollzogenen Auflösung des Geheimen Konsiliums erfolgte gleichzeitig die Bildung eines Geheimratskollegiums unter dem Vorsitz des Fürsten, das als eine für sich bestehende Ministerialbehörde und als oberste Landesstelle nächst dem Regenten gedacht war. Indessen nahmen die Kammer wie auch die beiden Regierungen zu Sondershausen und Arnstadt "eine demselben koordinierte Stellung" ein, sodass das Geheimratskollegium nur scheinbar oberste Landesbehörde war. Erst mit dem Gesetz vom 22. Dezember 1846 wurde das Geheimratskollegium die oberste Behörde für alle Zweige der Landesverwaltung, doch blieben die eigentlichen Kabinettssachen ausgenommen. Mit der Bildung des Ministeriums am 1. Juli 1850 fand das Geheimratskollegium sein Ende.

Inhalt

1 Fürstliches Haus und Beziehungen zu Schwarzburg-Rudolstadt.- 2 Fürstliche Personen.- 3 Beziehungen zu Sachsen.- 4 Auswärtiges (Deutsches Reich, Zollverträge, Zollverein, Grenzen, Bundestag, Gesandtschaftsberichte).- 5 Hof- und Kammerangelegenheiten.- 6 Finanzen, Kapitalien, Steuern.- 7 Gnadensachen.- 8 Beamten- und Personalsachen.

9 Handwerk, Gewerbe, Privilegien
Postangelegenheiten.- Buchdruck, Buchhandel, Zeitungen.- Apotheken, Chirurgen, Medizinalangelegenheiten.- Brauereien und Gasthöfe.- Mühlen.- Bergwerke, Hüttenwerke, Hammerwerke und sonstige Fabriken.

10 Kirchen- und Schulangelegenheiten.- 11 Flur- und Gemeindesachen.- 12 Lehensangelegenheiten.- 13 Rechtspflege und Strafsachen.- 14 Militärangelegenheiten.