Bestandssignatur

6-12-3005

Laufzeit

1573-1902

Umfang

36,6 lfm

Findmittel

unerschlossen

Inhalt

Akten über Einrichtung, Aufbau und Tätigkeit der Oberbehörden der Fürstentümer Weimar und Jena sowie deren Registranden, Protokoll- und Geschäftsbücher, soweit sie erhalten geblieben sind. In geringem Umfang sind auch Akten über Behördenorganisation anderer ernestinischer Staaten aufgenommen worden. Die Akten entstammen meist den Oberbehörden in Weimar und Jena. Dem Bestand sind später Akten der Hauptstaatskasse zu Weimar und der Generalkommission für Ablösung und Separation des Großherzogtums eingegliedert worden. Die Landeskollegien zu Weimar entstanden aus den seit Ende des 15. Jahrhunderts als oberstem Beratungskreis des Landesherrn für die ernestinischen Gebiete auftretenden Hofrat. Dessen sachliche Zuständigkeit wurde seit dem 17. Jahrhundert auf die Justiz, auf das Polizeiwesen, d.h. die innere Landesverwaltung, auf das Lehnswesen und auf die Außenpolitik eingeengt. Für ihn tritt seit 1573 die Bezeichnung Regierung auf. Zur Verwaltung der Kirchen- und Schulsachen einschließlich der Ehegerichtsbarkeit wurde etwa 1565 für die ernestinischen Gebiete das Konsistorium zu Jena errichtet. Es verlor nach 1578 seine Zuständigkeit für Coburg, Gotha und Eisenach und wurde nach der Landesteilung von 1603 im Jahre 1612 in die beiden Konsistorien zu Weimar und Altenburg getrennt. Seit 1665 führt es die Bezeichnung Oberkonsistorium. Eine besondere Kammer bildete sich in Weimar entgültig erst 1633. Durch die Landesteilungen von 1641 wurde der Zuständigkeitsbereich der drei Weimarer Oberbehörden auf das Fürstentum Weimar (mit Jena) begrenzt. Schließlich waren sie nach der weiteren Teilung von 1672 nur noch für das Fürstentum Weimar im engeren Sinne zuständig, während für das neue Fürstentum Jena besondere Zentralbehörden (Regierung, Kammer und Konsistorium) entstanden.Als 1690 die Jenaer Linie ausstarb, wurde zwar die dortige Regierung aufgelöst, für die von Eisenach erworbenen Anteile am Fürstentum blieb aber in Jena die Kammer bis 1699, das Konsistorium, seit 1756 unter dem Oberkonsistorium Weimar, sogar bis 1809 bestehen. Bei dem Rückfall des Fürstentums Eisenach an die Weimarer Herzöge 1741 wurde dessen gesonderte Verwaltung beibehalten. Die Eisenacher Kammer wurde erst 1802, das Konsistorium erst 1837 den zuständigen Weimarer Behörden unterstellt. Die Eisenacher Regierung blieb bis 1850 erhalten. Die räumliche Zuständigkeit der Weimarer Landeskollegien erstreckte sich seit 1815 auch auf den neuerworbenen Neustädter Kreis. Ihre sachliche Zuständigkeit wurde aber durch die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstandenen Immediatkommissionen eingeschränkt. Vornehmlich gingen fast alle Aufgaben der regierung auf dem Gebiete der inneren Landesverwaltung an die Generalpolizeidirektion (1770-1807) und ihre Nachfolgebehörden, das Landespolizeikollegium (1807-1815) und die Landesdirektion (1815-1849), über. Die beiden erstgenannten Behörden waren nur für das Fürstentum Weimar (mit Jena), die letzere für den Gesamtstaat zuständig. Die getrennten landschaftlichen Organe der Fürstentümer Weimar, Eisenach und Jena wurden 1809 im Landschaftskollegium zu Weimar zusammengefaßt. Es verwaltete die landschaftlichen Steuern, bis 1815 auch das Militärwesen, und war für den Gesamtstaat zuständig. Als oberstes Beratungsorgan des Landesherrn wurde nach mehreren gescheiterten Versuchen endgültig 1756 das Geheime Consilium errichtet und ihm die Landeskollegien in Weimar, Eisenach und Jena unterstellt. Als oberste Landesbehörde wurde 1815 unter Einführung einer Departementseinteilung ein Staatsministerium geschaffen. Schreibstube und Büro des Geheimen Consiliums war die Geheime Kanzlei, die des Staatsministeriums die Geheime Staatskanzlei. Die große Verwaltungsreform von 1849 bis 1850 brachte die Auflösung aller alten Landeskollegien und die Bildung eines einheitlichen modernen Staatsministeriums für den Gesamtstaat. Eine Wittumskammer in Allstedt bestand, als 1698 bis 1717 Sophie Charlotte, der Gemahlin Johann Georgs II. von Sachen - Eisenach, das Schloß Allstedt als Wittumssitz eingeräumt war.
A. Geheimer Rat, Staatsministerium und Geheime Kanzlei zu Weimar: Akten über Organisation, Rechnungen und Verzeichnisse 1673 bis 1851.- Registranden, darunter auch des Hofrats und der Regierung zu Weimar 1570-1792.- B. Regierungen zu Weimar und Jena: Akten über Organisation, Rechnungen, Protokolle, Geschäftsbücher und Registranden 1573 bis 1848.- Aufgenommen sind auch Verwaltungsberichte der Bezirksdirektionen des gesamten Großherzogtums 1846-1878.- Angefügt sind Akten über die Organisation der Regierungen in Altenburg, Gotha und Coburg Ende des 16. Jhs. bis 1808.- C. Konsistorien zu Weimar und Jena: Konsistorialordnungen, Akten über Organisation und Geschäftseinrichtungen der Konsistorien zu Jena 1561-1809 und Weimar 1561-1841.- Angefügt sind wenige Abschriften von Bemerkungen über Coburger und Gothaer Konsistorialordnungen.- D. Kammern: Geschäftsbücher, Organisationsakten und Rechnungen der Kammer zu Weimar 1581-1854, der Kammer zu Jena 1662-1700 und der Wittumskammer zu Allstedt 1694-1697, ferner Akten über Schuldensachen.- Angefügt sind Kammerreglements, Akten über Kammern zu Schleusingen, Altenburg, Meiningen, Gotha und Weida 17.-18.Jh..- E. Landschaftsbehörden zu Weimar und Jena: Akten über Organisation, Rechnungs- und Schuldenwesen 1687-1851.- F. Zentralkasse - Verwaltung: Akten der Hauptstaatskasse zu Weimar über Einkommen, Vermögensverwaltung, Etatswesen 1851-1901. G. Generalkommission für Ablösung und Separation zu Weimar: Geschäftsberichte 1876-1893.