Bestandssignatur

6-13-2002

Laufzeit

1846-1921

Umfang

7 AE

Findmittel

unerschlossen

Inhalt

Durch die Verordnung vom 25. September 1849 wurden Oberkonsistorium, Kammer, Landschaftskollegium und Landesdirektion zu Weimar aufgehoben und mit dem seit 1815 bestehenden Staatsministerium vereint. Damit war das Staatsministerium in moderner Form als "oberste Instanz" für "sämtliche Staatsverwaltungsgeschäfte" errichtet. Bei Auflösung der beiden Landesregierungen in Weimar und Eisenach 1850 erhielt es auch deren administrative Aufgaben, hauptsächlich die Verwaltung der Hoheitsgerechtsame. Das Staatsministerium bestand aus dem Staatsminister als Vorsitzendem und zwei bis drei als Departementschefs tätige Staatsräten. Es gliederte sich anfangs in drei, seit 1854 in vier Departements. Die Aufgabenverteilung wechselte öfter. Der Staatsminister war gleichzeitig Chef eines Departements. Zu seinem Präsidialreservat gehörte seit 1871 "die Führung der Staatskorrespondenz, namentlich auch die mit der Reichsgewalt und in Reichsangelegenheiten, die allgemeine Leitung der Landtagsangelegenheiten und das Ordenskanzleramt" des Hausordens vom weißen Falken. Seit 1919 bestanden innerhalb des Staatsministeriums fünf aus den Ministerialdepartements hervorgegangene Fachministerien. Das Staatsministerium setzte sich nunmehr aus zwei Staatsministern und einer Anzahl Staatsräte zusammen. Es wurde 1921 nach dem Zusammenschluß Thüringens in die Gebietsregierung für Sachsen - Weimar - Eisenach umgewandelt, die bis zum 1. April 1923 tätig war.- Der Bestand ist 1945 durch Kriegseinwirkung verlorengegangen. Die vorhandenen Akten stammen aus jüngeren Ablieferungen.
Personalsachen, Orden und Ehrungen.