Bestandssignatur

6-13-2105

Laufzeit

1850-1924

Umfang

7,0 lfm

Findmittel

Findkartei

Inhalt

Nach Auflösung der Regierungen zu Weimar und Eisenach 1850 wurden dem II. Departement des Staatsministeriums die Aufgaben einer Justizverwaltungsbehörde übertragen. Es hieß seit 1854 Departement der Justiz und des Kultus. Das Justizdepartement wurde 1867 selbständig, blieb aber bis 1890 in Personalunion mit dem Kultusdepartement. Es wurde dann dem Departement des Großherzoglichen Hauses, des Äußeren und Inneren und der Justiz, 1899 dem Departement des Großherzoglichen Hauses, der Finanzen und der Justiz eingegliedert. Seit 1901 bestand das Departement des Großherzoglichen Hauses, des Kultus und der Justiz. Im Jahre 1919 errichtete der nunmehrige Freistaat Sachsen - Weimar - Eisenach ein Justizministerium, das nach Errichtung des Landes Thüringen 1920 bis 1923 als Justizabteilung der Gebietsregierung von Sachsen - Weimar - Eisenach fortgeführt wurde und 1923 im Thüringischen Justizministerium aufging.- Es sind nur Restbestände erhalten.
Bauangelegenheiten der Justizgebäude.