Bestandssignatur

5-51-2220

Laufzeit

(1935) 1946 - 1991 (2009)

Umfang

48,2 lfm Akten (6002 AE), 19 Tonträger

Findmittel

Datenbank

Inhalt

ZUR BEACHTUNG:
Der Bestand enthält schutzwürdiges personenbezogenes Archivgut und unterliegt daher den gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 17 ThürArchivG vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 308).

Durch Gesetz vom 8. Dezember 1949 wurde außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste Staatsanwaltschaft geschaffen, deren Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Es folgten Gesetzesnovellierungen am 23. Mai 1952, 17. April 1963 und 7. April 1977.
Laut Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 7. April 1977 unterstand der Generalstaatsanwalt nicht einem Ministerium, sondern war direkt der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich, was seine Funktion als "zentrales Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht" unterstreicht (und ihm gegenüber Staatsanwaltschaften in politischen Systemen mit Gewaltenteilung eine nahezu unbegrenzte Macht gab). Der Generalstaatsanwalt nahm an Tagungen der Volkskammer teil und konnte zu Sitzungen des Ministerrates hinzugezogen werden. Neben den zivilen Staatsanwaltschaften existierte noch eine Militärstaatsanwaltschaft. Der Militäroberstaatsanwalt (im Range eines Generalleutnants) war Stellvertreter des Generalstaatsanwalts.
Die Staatsanwälte auf Bezirks- und Kreisebene wurden vom Generalstaatsanwalt bestimmt. Staatsanwälte sollten "der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat treu ergeben sein", sodass sich die Auswahl zwangsläufig auf Mitglieder der SED beschränkte. Eine juristische Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte war übliche Voraussetzung zur Berufung zum Staatsanwalt, das Gesetz ließ jedoch auch Personen zu, welche durch ihre "Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet sind".
Neben der Leitung der Ermittlungsverfahren in Strafsachen hatten die Staatsanwaltschaften die Aufgabe, durch mündliche oder schriftliche Stellungnahmen oder Anträge die Einheitlichkeit der Rechtssprechung in Gerichtsverfahren (namentlich in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren) zu gewährleisten. Auch konnten Generalstaatsanwalt und Staatsanwälte der Bezirke an Sitzungen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte teilnehmen. Die "Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht" durch die Staatsanwaltschaften erstreckte sich sogar auf die Tätigkeit von Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen, die örtlichen Räte, die wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate Betriebe und Genossenschaften.
Dem Generalstaatsanwalt unterstanden die Staatsanwaltschaften der Bezirke, die Staatsanwaltschaften der Kreise und die Militärstaatsanwaltschaft. Jede übergeordnete Staatsanwaltschaft konnte Sachen, für deren Bearbeitung ein nachgeordneter Staatsanwalt zuständig ist, an sich ziehen oder eine untergeordnete Staatsanwaltschaft mit der Bearbeitung beauftragen. Dem Prinzip der doppelten Unterstellung entsprechend waren die Staatsanwaltschaften der Kreise dem Generalstaatsanwalt sowie den Bezirksstaatsanwaltschaften verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

Inhalt

1 Geschäftsakten
1.1 Organisation
Behördenstruktur.- Geschäftsordnung, Registratur.- Interne Protokolle.- Schulungen.- Personal.- Betriebsparteiorganisation, Massenorganisationen, Berufsverbände.

1.2 Vorgesetzte Einrichtungen
Berichte an die Generalstaatsanwaltschaft und deren Weisungen.- Gesetze und deren Änderungen.- Neuorganisation 1989/1990.

1.3 Eingaben.

1.4 Gesetzlichkeitsaufsicht
Allgemein.- Kreise Eisenberg, Gera (Stadt), Gera-Land, Greiz, Jena (Stadt), Jena-Land, Lobenstein, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Stadtroda, Zeulenroda.

1.5 Kriminalitätsentwicklung
Allgemeine Kriminalitätsanalyse.- Vorbeugung.- Verfahren gegen Ausländer.- Politische Delikte.- Sicherung der Staatsgrenze der DDR.- Strafvollzug.

1.6 Zusammenarbeit im Territorium
Bezirk Gera.- Volkspolizei.

1.7 Statistik.- 1.8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

2 Allgemeines Register und Register in Zivilsachen
2.1 Allgemeines Register.

2.2 Einzelvorgänge
Verstöße gegen die staatliche Ordnung.- Verstöße gegen Leben, Gesundheit und Würde des Menschen.- Verstöße gegen das Eigentum.- Zivilrechtliche Vorgänge (auch Familienrecht).- Wirtschaftsrecht (auch Verbraucher- und Umweltschutz, Arbeitsrecht).

3 Verfahrensakten
3.1 Straftaten gegen die staatliche Ordnung
3.1.1 Missachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole
3.1.2 Gefährdung und Beeinträchtigung der staatlichen und öffentlichen Ordnung
Terror und Umsturzversuch.- Landesverrat.- Sabotage.- Boykotthetze.- SMAD-Befehl Nr. 160.- Verfahren gegen Zeugen Jehovas.- Anmaßung staatlicher Befugnisse.- Ungesetzliche Verbindungsaufnahme.- Rowdytum.- Unterlassung einer Anzeige, Widerstand gegen staatliche Maßnahmen.

3.1.3 Verletzung der Staatsgrenze, Menschenhandel.- 3.1.4 Vergehen und Verbrechen gegen Zoll- und Devisenrecht.- 3.1.5 Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit.- 3.1.6 Wahlfälschung.- 3.1.7 Korruption und Amtsmissbrauch.- 3.1.8 Missbrauch von Waffen und Sprengmitteln, unbefugter Waffen- und Sprengmittelbesitz.- 3.1.9 Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung.- 3.1.10 Angriff auf das Kulturgut der DDR.- 3.1.11 Zusammenschlüsse zur Verfolgung gesetzwidriger Ziele.- 3.1.12 Verursachen von Bränden, Brandstiftung.- 3.1.13 Gefährdung der Sicherheit im Bahn-, Luft- und Straßenverkehr.

3.2 Straftaten gegen Leben, Gesundheit und Würde des Menschen
Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung.- Straftaten gegen Freiheit und Würde des Menschen (Beleidigung, Erpressung, Raub).- Straftaten gegen Jugend und Familie.- Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz.- Verletzung der Bestimmungen der Gesundheits- und Arbeitsschutzes.- Unzucht und Pornografie.

3.3 Straftaten gegen das Eigentum, Wirtschaftsvergehen.- 3.4 Umwelt- und Lebensmittelrecht.- 3.5 Zivilrechtliche Verfahren.

4 Gnadensachen.- 5 Amnestien.- 6 Rechtsmittel.