Bestandssignatur

5-51-2280

Laufzeit

1952 - 1956, 1972 - 1990

Umfang

36,5 lfm Akten (2554 AE)

Findmittel

Datenbank

Inhalt

ZUR BEACHTUNG:
Der Bestand enthält schutzwürdiges personenbezogenes Archivgut und unterliegt daher den gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 17 ThürArchivG vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 308).

Nach der Gründung der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR im Dezember 1949 mit entsprechenden Staatsanwaltschaften in den Ländern und Kreisen entstand nach der Verwaltungsreform vom August 1952 für den neu gebildeten Bezirk Gera die Staatsanwaltschaft des Bezirkes Gera und in den Kreisen 12 Staatsanwälte der Kreise. Alle Staatsanwälte wurden vom Generalstaatsanwalt berufen bzw. abberufen und waren ihm weisungsmäßig unterstellt. Die generelle Aufgabe der Staatsanwaltschaft bestand darin, die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu beaufsichtigen, die Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren zu leiten bzw. die Einhaltung der damit verbundenen Rechtsnormen zu überwachen. Der Staatsanwalt erhob wegen Verbrechen oder Vergehen vor dem Gericht staatliche Anklage. Ihm Stand auch das Recht der Mitwirkung in Zivil-, Familien- und Arbeitsverfahren zu. Des Weiteren hatte die Staatsanwaltschaft die Aufsicht über die Einhaltung der Rechtsnormen zur Strafvollstreckung und zur Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger. Die Kreisstaatsanwaltschaft Gera-Stadt wurde 1952 beim neu errichteten Kreisgericht Gera installiert und nach Wiederherstellung des Landes Thüringen 1991 wieder aufgelöst. Deren Aufgabe übernahm die für den Landgerichtsbezirk Gera zuständige Staatsanwaltschaft Gera.

Inhalt

Ermittlungsakten (Namen der Beschuldigten und Vergehen).