Bestandssignatur

2-41-0506

Laufzeit

1658-1668

Umfang

1,3 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Wandersleben bildete ein eigenes Amt mit Ober- und Niedergerichten unter der Kanzlei Blankenhain. Es umfasste den Marktflecken Wandersleben, die Burg Gleichen und das Vorwerk Freudenthal. Nach dem Aussterben der Grafen von Gleichen im Jahre 1631 belehnte Kurmainz 1639 die Grafen von Hatzfeld mit diesen Besitz, zu dem die vier Ämter Wandersleben, Blankenhain, Niederkranichfeld und seit 1694 Krakendorf gehörte. Die Grafschaft Gleichen-Hatzfeld fiel 1794 an Kurmainz zurück, kam 1802 an Preußen, vier Jahr später an Frankreich und wurde 1815 aufgeteilt. Blankenhain und Niederkranichfeld erwarb Sachsen-Weimar, während das Amt Wandersleben wieder an Preußen fiel. Die Patrimonialgerichtsbarkeit stand Sachsen-Gotha zu.