Bestandssignatur

4-91-3016

Laufzeit

1664-1846

Umfang

1,6 lfm

Findmittel

Datenbank

Inhalt

Das im Camburger Amtsbezirk gelegene Rittergut Boblas war ursprünglich Sitz der zw. 1140 bis 1205 nachweisbaren Herren von Boblas, wurde danach von den Wettinern verschiedenen Geschlechtern (u.a. von Bünau, v. Portzig, 1730 v. Tümpling, zuletzt v. Planitz) zu Lehen gegeben. Das dazu gehörige Patrimonialgericht war lt. S.-Meiningischem Hof- und Staatshandbuch von 1838/ 1843 im Besitz sowohl der Zivil- als auch der Kriminalgerichtsbarkeit. Es gehörte der Familie von Planitz. Gerichtshalter war der Oberlandesgerichtsadvokat Albert Herrmann in Camburg. Ihm stand als Aktuar Oberlandesgerichtsreferendar Reinhold Woldemar Heinze zur Seite. Nach Reskript vom 6. Dez. 1844 ist ab 1. Jan. 1845 die Jurisdiktion und Polizei des Ritterguts Boblas an das Land- und Stadtgericht und das Verwaltungsamt Camburg abgegeben worden.