Bestandssignatur

4-91-3068

Laufzeit

1800-1946

Umfang

0,6 lfm

Findmittel

Datenbank

Inhalt

Das Rittergut Lichtenhain erscheint als Annerum (Anhang) des Guts Rabis und war lange eines der v. hardenbergischen Senioratsgüter (Schlöben, Möckern und Rabis). Ursprünglich im Besitz der ausgestorbenen Herren von Lichtenhain, gehörte es denen v. Bünau, 1555 v. Heßler, kurz darauf wieder denen v. Bünau, dann wieder v. Heßler. Danach kam es an die Herren von Eltz, v. Hardenberg und v. dem Busche. 1723 brachte sie der großbritannische Geh. Rat Fr. von Hardenberg in seinen alleinigen Besitz. Dem Patrimonialgericht Lichtenhain oblag lt. S.-Meiningischem Hof- und Staatshandbuch von 1838/ 1843 sowohl die Zivil- als auch die Kriminalgerichtsbarkeit. Besitzer war die Familie von Hardenberg. Als Gerichtshalter fungierte 1838 der Advokat und Amtsakzessit Fritsche in Roda, später der Advokat Friedrich August Schultes zu Stadtroda, dem als Aktuar Balduin Robert Arthur Günther daselbst beistand.

Der Bestand enthält Akten und Bücher des Patrimonialgerichts Lichtenhain. Er wurde durch Herauslösen der Archivalien aus dem Bestand S.-M. Amtsgericht Camburg gebildet (2009)