Bestandssignatur

1-82-0200

Laufzeit

1992-2003

Umfang

7,7 lfm

Findmittel

Datenbank

Inhalt

Die Einrichtung des Amtsgerichtes Altenburg erfolgte auf Grundlage des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes (ThürGStG) vom 16. August 1993. Der Bezirk des Amtsgerichtes umfasst seitdem das Gebiet der damaligen Landkreise Altenburg und Schmölln (heute Landkreis Altenburger Land). Sitz der Behörde ist Altenburg. Die bis dahin tätigen Kreisgerichte Altenburg und Schmölln wurden durch gesetzliche Verfügung vom gleichen Tage aufgehoben. Die Überlieferung des Bestandes Amtsgericht Altenburg beginnt im Jahre 1990, da durch den Beitritt der DDR zur BRD am 3. Oktober 1990 bereits ab diesem Zeitpunkt die fachliche und inhaltliche Tätigkeit der Gerichtsbehörden auf Grundlage der Gesetzlichkeiten der BRD ausgeübt wurde. Für die Bestandsbildung war aus diesem Grunde irrelevant, dass die Bezirks- und Kreisgerichte aus der Gerichtsstruktur der ehemaligen DDR noch bis 1993 Bestand hatten.