Bestandssignatur

4-12-4040

Laufzeit

1900 - 1920

Umfang

0,05 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Mit dem Gesetz vom 21. Juni 1850 betr. die Einführung der Strafprozeßordnung wurde beim Appellationsgericht Hildburghausen ein Oberstaatsanwalt angestellt (Art. 41). Sein Aufgabenbereich ergibt sich aus mehreren weiteren Artikeln. Er hatte Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwälte bei den Kreisgerichten, nötigenfalls konnte er einen Staatsanwalt für mehrere Kreisgerichte bestimmen. Er führte die Hauptverhandlungen vor den Geschworenengerichten und die Verhandlungen vor dem Appellationsgericht. Er war unmittelbar dem Justizministerium unterstellt. Alle Mitglieder der Staatsanwaltschaft hatten für die Untersuchung und Bestrafung aller ihnen bekanntgewordener Verbrechen in ihrem Amtsbereich, soweit sie nicht auf Antrag untersucht wurden, als Vertreter des verletzten Staats von Amts wegen zu sorgen. Sie konnten für die Untersuchung die Hilfe der Polizeibehörden in Anspruch nehmen. Die Akten der Staatsanwaltschaft Meiningen wurden 1945 durch Bombenabwurf größtenteils vernichtet. Die vorliegenden Reste wurden dem Bestand Gemeinschaftliiche Landgericht Meiningen entnommen.