Bestandssignatur
4-91-3009
Laufzeit
1754 - 1846
Umfang
0,7 lfm
Findmittel
Inhalt
Der Ort Berkach war über mehrere Jahrhunderte unter den Bischöfen von Würzburg, den sächsischen Herzögen und verschiedenen adligen Familien geteilt. Die Frhr. von Stein zu Nordheim besaßen hier ein der Reichsritterschaft, Kanton Rhön-Werra, inkorporiertes Rittergut, über das sie die Zivilgerichtsbarkeit ausübten. Aus der Verwaltung dieser Gerichtsbarkeit, die zeitweilig auch von Nordheim aus ausgeübt wurde, entstammen die diesen Bestand bildenden Akten. Sie waren im Bestand S.-M. Amtsgericht Meiningen überliefert und wurden bei dessen Bearbeitung in einen eigenen Patrimonialgerichtsbestand übernommen. Der Bestand enthält sowohl Akten zu Gemeindeangelegenheiten als auch der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit.
In Berkach existierte auch eine jüdische Gemeinde. Deshalb sind hier auch Unterlagen, die einzelne jüdische Einwohner oder die jüdische Gemeinde betreffen, überliefert.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Herzogtum Sachsen-Meiningen mit Gesetz vom 25. März 1846 zum 1. Januar 1847 aufgehoben.