Gebührenordnung

Anlage 1:
1 Benutzung von Archivgut
1.1 Benutzung von Archiv-,Sammlungs-und Bibliotheksgut in den Räumen des Archivs
Je Tag 5,00
1.1.1 Jeden folgenden Tag
2,50
1.1.2 Pro Monat
25,00
1.1.3 Pro Jahr
100,00
1.2 Benutzung von Archivgut, dessen Format (z.B. Bauakten, Karten, Plakate, Filme, Tonträger) besondere technische Vorkehrungen bedarf
Je Dokument 15,00
Je weiteres Dokument 2,00
1.3 Fotoerlaubnis Nach Vereinbarung außerhalb der Gebührenordnung
1.4 Beschädigung oder Verlust von Archivgut durch Benutzung
Pro Akteneinheit 25,00 zzgl. Kosten für Restaurierung oder Ersatzbeschaffung
2 Beratung, Schriftliche Auskünfte
2.1Beratungenund schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen bzw. Recherchen in Archivgut erfordern (die Gebühren werden auch fällig, wenn die Recherche erfolglos bleibt)
Nach Zeitaufwand lt. Verwaltungskostenordnung
2.2 Anfertigung von Abschriften und Übertragung aus Archivgut einschließlich dafür notwendiger Recherchen
Nach Zeitaufwand lt. Verwaltungskostenordnung 2.3Anfertigung von Kopien, Abschriften usw. aus Geburtsregistern, Eheregistern, Sterberegistern und Zeugnissen
2.3.1 beglaubigt
12,00
2.3.2 unbeglaubigt
8,00
2.4 Beglaubigung von Abschriften und Kopien bei Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften
Nach Zeitaufwand lt. Verwaltungskostenordnung
2.5 Erbringung von Sonderleistungen
Nach Zeitaufwand
3 Versendung
3.1 Versendung von Archivgut, archivischem Sammlungsgut und Büchern an andere Archive und Museen oder andere Einrichtungen
Je Auftrag 10,00 -30,00 EUR
4 Ausleihe
4.1 Ausleihe für AusstellungenJe Stück 10,00
4.2 Ausleihe von Büchern, Videos oder DVD Privatzwecke (wie vorher)
(die Gebühr berechtigt nicht zum Kopieren oder sonstigen Vervielfältigen des Materials).
Je Stück 10,00
4.3 Ausleihe für gewerbliche Zwecke
Je Stück 20,00
5 Reproduktionen
über dieAnfertigung von Reproduktionen aus Archivgut sowie die Auswahl des Reproduktionsverfahrens entscheidet das Archiv
5.1 Grundgebühr für reprographische Leistungen, die vom Archiv erbracht werden
5,00 (zuzügl. einzelner reprographischer Leistung)
5.2 Kopien und Ausdrucke
5.2.1 Bis zum Format DIN A 4 s/w,
Je Seite 0,50
5.2.2 Bis zum Format DIN A 4,
farbigJe Seite 0,75
5.2.3 Bis zum Format DIN A 3, s/w,
Je Seite 1,00
5.2.4 Bis zum Format DIN A 3 farbig,
Normalpapier
Je Seite 1,50
5.2.5 Ausdrucke von Dateien auf Fotopapier,
s/w oder farbigBis 18 x 24 cm oder DIN A 4
4,00
5.2.6 ebenso
Bis 30 x 40 cm oder DIN A 3
8,00
5.2.7 Ausdrucke der Ergebnisse von Recherchen (einschließlich Online -Kataloge)
0,30
5.3 Digitale Reproduktionen
5.3.1 Scans oder Digitalaufnahmen von einfachen Vorlagen (außer Fotos, Urkunden und gefaltete Pläne) oder von vorhandenen Mikrofilmen oder Mikrofiches (Gebrauchsdigitalisat s/w oder color)
Je Reproduktionseinheit
Vorlagengröße bis A 4 0,50
Vorlagengröße bis A 3 1,00
Vorlagengröße bis A 2 1,50
Vorlagengröße bis A 1 2,00
5.3.2 Scan/Digitalaufnahme in hochwertiger Druckqualität s/w oder color, Standardauflösung 300 dpi, höhere Auflösung nach Vereinbarung als 300 dpi
Je Reproduktionseinheit
Vorlagengröße bis A 4
Vorlagengröße bis A 3
Vorlagengröße bis A 2
Vorlagengröße bis A 1
Wie 5.3.1. mit 50 %Aufschlag
5.3.3 Digitale Fotos oder Bildaufnahmen bis 600 dpi, höhere Auflösung nach Vereinbarung
Vorlagengröße bis A 4
Wie 5.3.1. mit 50 %Aufschlag
5.3.4 Digitalaufnahmen von Vorlagen, die besonderen Zeitaufwand erfordern (z.B. gefaltetes Archivgut, Urkunden) bzw. eine digitale Bildbearbeitung notwendig machen, werden zusätzlich nach Zeitaufwand berechnet
Nach Zeitaufwand lt. Thüringer Verwaltungskostenordnung
5.3.5 Reproduktionen von Film-und Tonaufnahmen
Nach Zeitaufwand lt. Thüringer Verwaltungskostenordnung
5.3.6 Speichern des Reproduktionsauftrages auf Datenträger, inkl. Materialkosten
CD 0,50
Stick 5,00
5.3.7 Bearbeitungsgebühr pro Mail
1,50
5.4 Anfertigung reprographischer Aufnahmen außer Haus
5.4.1 Zusätzlich zur Rechnungslegung des Ausführenden wird der Zeitaufwand berechnet
Nach Zeitaufwand lt. Thüringer Verwaltungskostenordnung
6 Nutzungsrechte bei Veröffentlichung von Reproduktionen
6.1 Veröffentlichung in Druck- und elektronischen Speichermedien
6.1.1 Bis 500
Je Reproduktionseinheit 10,00
6.1.2 501-1000
15,00
6.1.3 1001-3000
20,00
6.1.4 3001-6000
32,00
6.1.5 6001-10 000
40,00
6.1.6 10001-50 000
50,00
6.1.7 50 000-100 000
60,00
6.1.8 Über 100 000
100,00
6.2 Wiedergabe in Film, Fernseh-und Hörfunkproduktionen
6.2.1 Verwendung oder Einblendung von Reproduktionen
Je Reproduktionseinheit 50,00
6.2.2 Wiederholungssendung
Je Reproduktionseinheit 25,00
6.2.3 Verwendung von Film-oder Tondokumenten des ArchivsJe angefangene halbe Minute
25,00
6.2.4 Aufwand für die Vorbereitung und Betreuung von Film-, Fernseh-und Hörfunkproduktionen in den Räumen des Archivs
Nach Zeitaufwand lt. Thüringer Verwaltungskostenordnung
6.3 Einblendung in Online -Dienste
6.3.1 1 Woche
Je verwendete Vorlage 25,00
6.3.2 1 Monat
Je verwendete Vorlage 40,00
6.3.33 Monate
Je verwendete Vorlage 80,00
6.3.4 6 Monate
Je verwendete Vorlage 120,00
6.3.51 Jahr
Gebühren nach dem Zeitaufwand: geregelt durch die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) in der jeweils geltenden Fassung