Bestandssignatur
5-33-4330
Laufzeit
1933 - 1945
Umfang
7,6 lfm Akten (473 AE)
Findmittel
Findbuch
Inhalt
Aufgrund der 7. Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung vom 30. April 1935 wurden mit Verordnung vom 25. Juni 1935 Entschuldungsämter eingerichtet. Die Entschuldungsämter übernahmen die Aufgaben der bis dahin bei den Amtsgerichten angesiedelten Entschuldungsgerichte. Entschuldungsämter bestanden in Thüringen bei den Amtsgerichten Altenburg, Eisenach, Gera, Gotha, Meiningen, Saalfeld, Sondershausen und Weimar.
Die Arbeit der Entschuldungsämter basierte überwiegend auf dem Gesetz über die Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse vom 1. Juni 1933 und dem Gesetz zur Ergänzung des Schuldenregelungsgesetzes vom 27. Juni 1934. Danach war es Aufgabe der Entschuldungsgerichte und späteren Entschuldungsämter, den Inhabern eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes, die sich aus eigenen Mitteln nicht entschulden konnten, im Rahmen eines Entschuldungsverfahrens zu unterstützen. Das Entschuldungsverfahren sollte die Voraussetzung für eine allmähliche Zurückführung der Verschuldung schaffen.
Inhalt
Fallakten.