Bestandssignatur
5-94-3150
Laufzeit
1901 - 1991
Umfang
2,3 lfm Akten (105 AE)
Findmittel
Inhalt
Konsumgenossenschaften oder Konsumvereine entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts als Reaktion auf die schlechte Versorgungslage der arbeitenden Bevölkerung. Das Entstehen dieser Organisationen wurde von der Obrigkeit wegen ihrer Nähe zur organisierten Arbeiterschaft zunächst behindert, später reglementiert: In Preußen entstand 1867 ein Genossenschaftsgesetz, seit 1889 regelte ein Reichsgesetz die rechtlichen Grundlagen der Genossenschaften. Ihren Höhepunkt erlebten die Konsumgenossenschaften in Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als es ihnen gelang, auch eigene Nahrungsmittelproduktionsbetriebe aufzubauen und damit erheb-liche Anteile der Verbrauchsgüter in gemeinwirtschaftlicher Form herzustellen und zu vertreiben. Nach 1933 wurden die Konsumgenossenschaften zunächst durch verschärfte Gesetze behindert und zum größ-ten Teil zur Aufgabe gezwungen. 1941 wurden die noch existierenden Organisationen in das Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront überführt.
Durch SMAD-Befehl Nr. 176 vom 18. Dezember 1945 wurde die Wiedergründung der Konsumgenossenschaften in der Sowjetischen Besatzungszone ermöglicht und diesen noch existierende Vermögenswerte aus der Zeit vor 1933 zurückübertragen. Am 27. August 1949 schlossen sich die Konsumgenossenschaften zum "Verband Deut-scher Konsumgenossenschaften (VDK)" zusammen (seit 1968 "Verband der Konsumgenossenschaften der DDR", VdK). Dieser Dachverband wurde dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstellt und war zent-rales wirtschaftsleitendes Organ aller in Bezirksverbänden organisierten Konsumgenossenschaften. Er leitete das Zentrale Unternehmen "konsument", das eine Kette von Warenhäusern betrieb. Der VdK stellte als mandatstragende gesellschaftliche Organisation Volksvertreter in den örtlichen Volksvertre-tungen (Kreise, Städte und Gemeinden). Die zentrale Delegiertenkonferenz des VDK fand alle fünf Jahre statt. In den Konsumgenossenschaften waren 1988 rund 4,6 Millionen Mitglieder organisiert. Die Konsumgenossen-schaften betrieben ca. 37000 Handels- und Gastronomieeinrichtungen mit ca. 250000 Beschäftigten. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Konsumgenossenschaften lag in der Versorgung des ländlichen Raumes, während die Versorgung der Städte weitgehend des staatlichen Handelsorganisation (HO) überlassen war.
Inhalt
1 Vorstand, Aufsichts- und Genossenschaftsrat.- 2 Bilanzen und Buchhaltung.- 3 Personal und Mitglieder.- 4 Kommissionshandel und Gaststätten.- 5 Rationalisierung, Sanierung und Umbauten.- 6 Grundstücks- und Mietangelegenheiten.- 7 Sonstiges.