Bestandssignatur
5-94-6660
Laufzeit
1930 - 1950
Umfang
0,7 lfm Akten (14 AE)
Findmittel
Inhalt
Die Thüringische Staatsbank in Weimar wurde durch das Staatsbankgesetz vom 20. Dezember 1922 errichtet. Sie übernahm bis September 1923 die Aufgaben der Staatsbanken der thüringischen Einzelstaaten bzw. der Landeskreditinstitute in Rudolstadt und der Landessparkassen im ehemaligen Volksstaat Reuß. DieThüringische Staatsbank verwertete die verfügbaren Gelder des Staates und regelte dessen Geldverkehr. Außerdem umfasste ihr Geschäftsfeld den Betrieb aller Bank- und Kommissionsgeschäfte sowie das Hypothekengeschäft. Auch unterstützte sie die Selbstverwaltungskörperschaften bei ihren Bankgeschäften. Der Staatsbank stand ein Staatsbankdirektorium vor, welches sich aus dem Präsidenten und weiteren Mitgliedern zusammensetzte. Die Mitglieder des Direktoriums wurden vom Staatsministerium bestellt. Das Direktorium selbst war dem Finanzminister unmittelbar unterstellt. Die Thüringische Staatsbank unterhielt mehrere Zweig- und Nebenstellen.
Auf Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 1 zur Neuorganisation des Finanz- und Bankwesens in der Sowjetischen Besatzungszone vom 23. Juli 1945 wurden in deren Ländern bzw. Provinzen Landes- und Provinzialbanken gegründet. Im Land Thüringen erfolgte dies mit dem Landesbankgesetz vom 26. Juni 1946.
Inhalt
1 Geschäftsberichte.- 2 Kontenkarten.