Bestandssignatur

2-44-0511

Laufzeit

1815-1950, vereinzelt bis 1495 zurückgehend

Umfang

638,0 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Nachdem Preußen im Herbst 1813 die Fürstentümer Erfurt und Eichsfeld wieder militärisch besetzt und dem "General-Gouvernement zwischen Elbe und Weser" unterstellt hatte, wurde 1814 für beide Gebiete in Heiligenstadt eine Provinzialverwaltung eingerichtet, die sich aus Landesdirektion, Konsistorium, Medizinalkollegium, Domänen- und Baudirektion und Direktion der direkten und indirekten Steuern zusammensetzte, während in Erfurt nur eine nachgeordnete Behörde unter der Bezeichnung Vizelandesdirektion entstand. Bei Erwerb der bisher dem Königreich Sachsen in Thüringen gehörenden Gebietsteile wurde am 30. April 1815 der Staatsminister Graf Keller zum "Organisations-Commissarius" für den Regierungsbezirk Thüringen bestellt. Er arbeitete auch den Plan für die Regierung dieses Bezirkes aus. Sie wurde durch Kabinettsordre vom 15. Februar 1816 genehmigt, wobei an Stelle des ursprünglichen Namens "Regierung in Thüringen zu Erfurt" die Behörde die Bezeichnung "Regierung zu Erfurt" erhielt. Nachdem das General-Gouvernement am 31. März 1816 aufgehoben worden war, eröffnete die Regierung zu Erfurt am 3. April 1816 ihre Tätigkeit. Das Kollegium unterstand einem Chefpräsidenten, seit 1831 einem Regierungspräsidenten, der besondere Präsidialreservate ausübte, und arbeitete in Abteilungen. Im April 1816 wurden zwei Abteilungen eingerichtet:

E r s t e A b t e i l u n g: a. innere Angelegenheiten samt Kirchen- und Schulwesen, b. Landespolizei, c. Militärsachen. Der Abteilung waren eine Kirchen- und Schulkommission, die bis 1845 bestand, und eine Sanitätskommission, die 1822 aufgehoben wurde, angegliedert.

Z w e i t e A b t e i l u n g: a. Staatseinkommen, Domänen, Forsten, Steuern und Zölle,
b. Gewerbepolizei: Handel, Fabriken und Handwerk, c. Bauwesen.


Im Rahmen der Reorganisation der preußischen Regierungsbehörden wurde 1826 die Erste Abteilung in Abteilung des Innern und die Zweite Abteilung in Abteilung der Finanzen umbenannt. Dabei kamen Gewerbepolizei und Bauwesen an die Abteilung des Innern. Die Zweite Abteilung hatte bereits 1824 ihre Aufgaben auf dem Gebiet der indirekten Steuern und Zölle in den nördlichen Kreisen des Regierungsbezirks an die damals gegründete Provinzial-Steuer-Direktion in Magdeburg verloren. Mit Beginn des Jahres 1834 gingen diese Aufgaben auch in den Kreisen Erfurt, Schleusingen und Ziegenrück an den Generalinspektor des neugegründeten Thüringischen Zoll- und Handelsvereins in Erfurt über. Die Finanzabteilung führte seit 1832 die Bezeichnung Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Innerhalb der einzelnen Abteilungen ist eine Dezernatseinteilung erstmals um 1824 greifbar. Sie war aber noch lange zahlreichen Wandlungen unterworfen, wobei oft mehr persönliche als sachliche Gesichtspunkte maßgebend waren. Als technische Räte arbeiteten in der Regierung seit ihrer Gründung mit beschränktem Stimmrecht ein Medizinalrat, ein evangelischer Schulrat, ein evangelischer Konsistorialrat, ein katholischer Schul- und Geistlicher Rat, ein Forstmeister und ein Baurat. Die Dezernatseinteilung wies um 1824 folgendes Bild auf:

E r s t e A b t e i l u n g: 1.Landeshoheit, 2. Militärsachen, 3. Kommunalsachen und Landwirtschaft, 4. Medizinalsachen, 5. Evangelisches Schulwesen, 8. Katholisches Kirchen- und Schulwesen, 9. Stiftungen.

Z w e i t e A b t e i l u n g : 1. Forstwesen, 2. Domänenvermögen, 3. Indirekte Steuern, 4. Bauwesen, 5. Kassekuratel, 6. Straßenbau, 7. Rechnungsprüfung, 8. Gewerbepolizei und Gewerbesteuern.


In den folgenden Jahrzehnten sind nicht nur die erwähnte Ausgliederung der indirekten Steuern aus der Regierung und die Übertragung der Bau- und Gewerbepolizeidezernate an die Abteilung des Innern erfolgt. Es wurde auch 1825 die Regierungshauptkasse dem Regierungspräsidenten unmittelbar unterstellt.
Auf schulischem Gebiet verlor die Regierung 1826 ihre bisherige Aufsicht über das Vermögen und Rechnungswesen der Gymnasien an das Provinzial-Schulkollegium in Magdeburg und war somit für das höhere Schulwesen nicht mehr zuständig. Schließlich erfolgte 1845 eine weitere Einschränkung ihrer Zuständigkeit auf dem Gebiet des Kirchenwesens, als dieser Aufgabenzweig im wesentlichen an das Konsistorium in Magdeburg abgetreten wurde und nur die Aufsicht über das Kirchenvermögen bei der Regierung verblieb und Kirchenbauten gemeinsam von Konsistorium und Regierung bearbeitet wurden. Endlich verlor 1876 die Regierung noch ihre Zuständigkeit für den Straßenbau und die Straßenunterhaltung an den Provinzialverband der Provinz Sachsen.

Mit Wirkung vom 1. April 1881 erfolgte dann eine grundlegende Umgestaltung in der inneren Gliederung der Regierung Erfurt. Aus den Kirchen- und Schuldezernaten der Abteilung des Innern wurde eine besondere II.Abteilung für Kirchen- und Schulwesen geschaffen. Die Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten bildete seitdem die III. Abteilung. Gleichzeitig wurde in der Abteilung des Innern die Kollegialverfassung aufgehoben und ein bürokratischer Geschäftsgang eingeführt, wonach dem Regierungspräsidenten die alleinige Entscheidung zustand. Die Abteilung hieß seitdem Präsidialabteilung. Eine strenge Verteilung der Räte zwischen der I. und der II. Abteilung fand jedoch auch jetzt noch nicht statt.
Seit der Neugliederung von 1881 war die Dezernatsaufteilung besonders häufigen Veränderungen und wechselvollen Verbindungen unterworfen. Sie ergibt sich aus folgender vereinfachter Übersicht:


I. P r ä s i d i a l a b t e i l u n g:

1. Etats- und Kassentechnisches Dezernat.
2. Militärdezernat, 1881 mit Polizeidezernat, 1886 mit Kommunaldezernat verbunden, 1898 selbständig.
3. Polizeidezernat, 1881 mit Militärdezernat, 1898 mit Kommunaldezernat verbunden, 1904 selbständig.
4. Kommunaldezernat.
5. Landeskulturdezernat, 1881 mit Polizeidezernat verbunden, 1888 selbständig, seit 1898 Dezernat Handel und Gewerbe.
6. Landwirtschaftsdezernat, 1904 vom Gewerbedezernat abgezweigt.
7. Gewerbeaufsichtsdezernat: 1880 Gewerberat für die Regierungsbezirke Erfurt und Merseburg in Merseburg,1893 Regierungsmitglied, 1895 besonderer Gewerberat für Regierungsbezirk Erfurt.
8. Gewerbeschuldezernat: 1903 Gewerbeschulrat für die Regierungsbezirke Erfurt und Merseburg in Erfurt als Regierungsmitglied, seit 1913 nur für Erfurt.
9. Sozialdezernat: 1888 Krankenkassenaufsicht und 1891 Armenwesen aus Kommunaldezernat ausgegliedert, 1898 zum Sozialdezernat vereint, Krankenkassen 1912 an Oberversicherunsamt Erfurt.
10. Medizinaldezernat.
11. Departementstierarzt, eingesetzt schon 1839, seit 1881 besonderes Dezernat, 1913 Regierungsmitglied.
12. Hochbaudezernat, seit 1888 zwei Hochbaudezernate, seit 1914 drei Hochbaudezernate, 1913 Meliorationsbaudezernat.
13. Justitiariat der Präsidialabteilung.


II. A b t e i l u n g f ü r K i r c h e n- u n d S c h u l w e s e n:

1. Schulextern- und Stiftungsdezernat.
2. Evangelisches Schulinterndezernat.
3. Katholisches Kirchen- und Schulinterndezernat (nebenamtlich verwaltet).
4. Justitiariat der Kirchen- und Schulabteilung.


III. A b t e i l u n g f ü r d i r e k t e S t e u e r n, D o m ä n e n u n d F o r s t e n :

1. Forstdezernat, seit 1874 zwei Forstdezernate für die Aufsichtsbezirke Erfurt-Erfurt und Erfurt-Schleusingen, 1886 - 1924 drittes Forstdezernat für Aufsichtsbezirk Erfurt-Worbis.
2. Domänendezernat, zeitweise auf zwei Dezernate verteilt.
3. Steuerdezernat.
4. Dezernat des Katasterinspektors: 1861 Obergeometer bei der Regierung, 1867 Katasterinspektor, kein Regierungsmitglied.
5. Justitiariat der III. Abteilung.


Nach dem Ersten Weltkrieg traten weitere Veränderungen im inneren Aufbau der Regierung ein. Durch den Aufbau einer reichseigenen Finanzverwaltung wurde die Tätigkeit der Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten 1920 weiter eingeschränkt. Im Jahre 1922 kamen auch die Katastersachen an die Präsidialabteilung. Als Vertreter des Regierungspräsidenten war seit 1924 ein Regierungsvizepräsident bestellt, der die II. Abteilung leitete. Von Bedeutung für die innere Struktur war dann die bis 1919 zurückreichende Einteilung der Regierung in festorganisierte Büros ("Geschäftsstellen"). Eine wesentliche Änderung ergab sich dann erst wieder durch die preußische Verwaltungsreform der Jahre 1931 bis 1933. Die Regierung gliederte sich im vorangegangenen Jahrzehnt in folgende Büros:


I. P r ä s i d i a l a b t e i l u n g:
Präsidialbüro
Regierungshauptkasse
Rechnungsamt, 1928 errichtet
I A Landwirtschaft, Meliorationen, Veterinärwesen; 1931: I L
I B Eisenbahn und Enteignung; 1931 zu I V
I C Kommunalaufsicht; 1931: I K
I D Handel und Gewerbe; 1931: I G
I E Staatshoheit, Staatsangehörigkeit; 1931: St
I EF Erwerbslosenfürsorge; 1931 zu I S
I F Gewerbeschulwesen, Jugendfürsorge; 1931: I N
I G Gesundheitswesen und Gewerbeaufsicht; 1931 zu I M und G
I H Hochbauverwaltung mit 4 Dezernaten; 1931 zu I H
I PJ Landjägerangelegenheiten (=Gendarmerie - Angelegenheiten); 1931: PL
I K Wohnungsbeauftragte; 1931 aufgelöst
I L Kassensachen; 1931 zu C
I M Wohnungs- und Mieterschutzsachen; 1931 zu I S
I P Ordnungs- und Sicherheitspolizei; 1931: I P
I Kat. V. Katasterbüro; 1931 : I T


II. A b t e i l u n g f ü r Ki r c h en- u n d S c h u l w e s e n:
II 1 Innere Schulsachen in zwei Dezernaten; 1931: U1, 1933: UJ
II 2 Äußere Schulsachen in zwei Dezernaten; 1931: U2, 1933: UE
II 3 Kirchen- und Schulbauten; 1933: UK
II 4 Äußere Kirchensachen und Stiftungen; 1931: U3, 1933: UF und UD


III.A b t e i l u n g für d i r e k t e S t e u e r n, D o m ä n e n u n d F o r s t e n:
III a/b Steuern und Domänen; 1931: D
III c Forstverwaltung mit 3-4 Dezernaten; 1931: F


Die Verwaltungsreform der Jahre 1931 bis 1933 veränderte auch die Geschäftsführung der Regierung Erfurt wesentlich. In Durchführung der preußischen Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 3. September 1932 wurde mit Wirksamkeit vom 1. April 1933 die Kollegialität der II. und III. Abteilung aufgehoben und damit die Arbeit der Regierung der alleinigen Entscheidung des Regierungspräsidenten unterstellt.
Gleichzeitig wurde die III. Abteilung ganz wesentlich umgestaltet. Die Restaufgaben der Steuerverwaltung kamen zur I. Abteilung, die landwirtschaftliche und kulturbautechnischen Angelegenheiten wurden der III. Abteilung zugewiesen. Aus den Forstdezernaten entstand eine besondere IV. Abteilung. Das Berufs- und Fachschulwesen kam von der I. an die II. Abteilung. Die Regierung umfaßte seit 1933 folgende Abteilungen:

I. Allgemeine Abteilung (früher Präsidialabteilung)
II. Abteilung für Kirchen- und Schulwesen
III. Abteilung für Landwirtschaft
IV. Abteilung für Forstwirtschaft


Die IV. Abteilung schied schon am 1. Dezember 1933 ganz aus der Regierung aus und wurde unter dem Namen Regierungsforstamt selbständige Behörde unter dem Preußischen Landesforstmeister. Innerhalb der Geschäftsstelle fand bereits 1931 eine Umbildung statt, die 1933 und in den folgenden Jahren noch manchen Veränderungen unterworfen war. Seit 1933 führten die Dezernate die Bezeichnung Geschäftskreise. Ihre Gliederung wies seit 1931 folgendes Bild auf:

I. A l l g e m e i n e A b t e i l u n g:

Pr Präsidialbüro, seit 1935 Hauptgeschäftsstelle
D Sta Ständiger Beamter der Staatsanwaltschaft in Dienststrafsachen
GBV Gebühren, Besoldung, Versorgung, 1934 aufgelöst
C Kassenbüro
RA Rechnungsamt, 1944 stillgelegt
Kasse Regierungshauptkasse
I P 1 Polizeiangelegenheiten
I P 2 Politische Angelegenheiten
I PS Schutzpolizei
I PL Landjägerwesen (= Gendarmerie)
I PM Medizinalwesen der Polizei 1933
I St Staatshoheit, Staatsangehörigkeit
I K Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände
I K 2 Sparkassenwesen, 1938 aus K ausgegliedert
I L Landwirtschaft, Kulturbauwesen, Veterinärwesen, 1933 zumeist zu III L
I Vet Veterinärwesen, 1933 aus L ausgegliedert
I G Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
I G A Gewerbeaufsicht
I G 3 Preisüberwachung, 1937 aus G ausgegliedert, seit 1942 PÜ
I N Berufs- und Fachschulwesen, Jugendpflege, 1933 als UN an
Abteilung II
I G W Wandergewerbescheine, 1938 aus dem Büro für Wandergewerbescheine hervorgegangen
I S Wohlfahrtsangelegenheiten
I M Öffentliches Gesundheitswesen
I V Verkehrsangelegenheiten
I T Kataster- und Vermessungswesen
I H Staatliche Hochbauverwaltung mit 4 Geschäftskreisen H 1- 4
R V "Reichsverteidigung", 1935 eingerichtet
GPA Gemeindeprüfungsamt, 1935 eingerichtet
LdJ "Landjahr" der Jugend, 1936 aus UN ausgegliedert, ab 1938 als UL
F St Finanzen und Steuern, Gewerbesteuerberufungssache; 1933 aus III D hervorgegangen
LEA Landesernährungsamt, 1939 eingerichtet unter dem Landesernährungsamt in Weimar
JUST I Justitiariat der I. Abteilung


II. A b t e i l u n g f ü r K i r c h e n - und S c h u l w e s e n:

UJ Innere Schulangelegenheiten; die beiden territorial abgegrenzten Geschäftskreise UJ 1 und UJ 2 wurden 1934 vereinigt
UE Äußere Schulangelegenheiten; die beiden territorial abgegrenzten Geschäftskreise UE 1 und UE 2 wurden 1934 vereinigt
UN Berufs- und Fachschulwesen, Jugendpflege, 1934 aus Abteilung I überführt
UK Kirchen- und Schulbauwesen mit hochbautechnischem Spezialdezernat, das 1933 aus I H 4 übernommen wurde
UF Verwaltung der Stiftung und Fonds
UD Stiftungsgüter des Stiftungsfonds, 1933 aus II 3 abgezweigt
UL "Landjahr" der Jugend, 1938 aus Abteilung I überführt
Just II Justitiariat der II. Abteilung


III. A b t e i l u n g:

a) Bis 1933 für direkte Steuern, Domänen und Forsten
D Domänen und Steuern, 1933: III D und I F St
F Staatsforstverwaltung, im April 1933 besondere IV. Abteilung, im Dezember 1933 als Regierungsforstamt selbständige Behörde
Just III Justitiariat der III. Abteilung
b) seit 1933: für Landwirtschaft
III L Landwirtschaft, 1933 aus I L hervorgegangen
III LK Kultur- und wasserbautechnische Angelegenheit, 1933 aus I L und Kulturbauamt Erfurt hervorgegangen
III D Domänen
Just III Justitiariat der III. Abteilung


Der Regierung waren seit 1874 noch andere Staatsorgane angegliedert, die nur in Verbindung mit ihr arbeiteten, ohne aber Abteilungen der Regierung im eigentlichen Sinn darzustellen. Die angeschlossenen Organe waren:

1. Bezirksverwaltungsgericht 1874 bis 1884
2. Bezirksrat 1875 bis 1884
3. Bezirksausschuß 1884 bis 1933
4. Oberversicherungsamt, eingerichtet 1912 als Aufsichtsbehörde zweiter Instanz über den bei den Landratsämtern errichteten Versicherungsämtern, zur Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Versicherungen, seit 1923 mit Schiedsamt für Streitigkeiten zwischen Kassenärzten und Krankenkassen.
5. Versorgungsgericht, eingerichtet 1919 als Spruchbehörde in Militärversorgungsangelegenheiten.
6. Dienststrafkammer.

Die Regierung Erfurt stellte Mitte April 1945 ihre Tätigkeit ein, nahm sie aber unter anderer Leitung am 24. Mai 1945 wieder auf. Durch die Angliederung des Regierungsbezirks Erfurt an das Land Thüringen Mitte Juni 1945 erübrigte sich ihr weiteres Bestehen. Die Aufgaben der Regierung wurde von den Landesämtern des Landes Thüringen in Weimar übernommen. Die endgültige Aufhebung der Regierung erfolgte darauf Ende Juni 1945. Bis Ende 1945 war noch eine Abwicklungsstelle in Erfurt tätig.
Ein Teil der Archivalien wurde 1948 aus dem ehemaligen Behördenhaus in Erfurt geborgen und ins Archiv überführt. Aus Erfurt folgten noch bis 1951 weitere Teilbestände. Die bereits vor 1945 von der Regierung an das Staatsarchiv Magdeburg abgelieferten Akten, die etwa zwei Drittel des Gesamtbestandes ausmachen, wurde 1949 vom Gothaer Archiv übernommen. Weitere kleine Teile sind 1959 aus dem Landeshauptarchiv Weimar, wo sie in Beständen thüringischer Ministerien als Nachfolgebehörde enthalten waren, nach Gotha gekommen. Die Archivalien wurden im Landesarchiv Gotha 1951 bis 1959 verzeichnet und 1959 geordnet. Bei der Ordnung ist im allgemeinen die Verwaltungsstruktur von 1932 zu Grunde gelegt. Doch waren beim Vorhandensein großer Massen älteren Aktenmaterials über Verwaltungsaufgaben, die 1933 nicht mehr in die Zuständigkeit der Regierung fielen, manche Abweichung unumgänglich.