Bestandssignatur

3-91-2020

Laufzeit

1724 - 1832

Umfang

0,10 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Das Rittergut Großsaara war ursprünglich ein Burgbau und Herrensitz zu dem die Orte Groß- und Kleinsaara, Geißen und Langengrobsdorf gehörten mit Lehn- und Erbgerichten. Als Besitzer von Saara wurde 1387 Dietrich von Beulwitz genannt. 1533 war Hans von Wolframsdorf Lehnsherr von Saara. In den Lehnbriefen für Georg von Wolframsdorf 1557 und Hans Christoph von Wolframsdorf 1591 wurde der Umfang des Ritterguts Großsaara mit Dörfer Geißen, Langengrobsdorf und Kaltenborn angegeben und als Vorbesitzer Heinrich von Ende genannt. Im Jahre 1611 verkaufte Hans Christoph von Wolframsdorf das Rittergut Großsaara an Hans Ernst Bose, der schon Kleinsaara besaß. Es blieb in der Familie Bose, wurde aber 1630 vorübergehend mitsamt den Erbgerichten an Hans Abraham von Hartitzsch zu Arnsgrün verpachtet. Im Jahre 1650 kaufte Johann von Koppy das Rittergut Großsaara von Julius Cäsar Bose und das Rittergut Kleinsaara von Joachim Ernst von Beust. Von nun an waren beide Rittergüter stets in der Hand eines Besitzers. Aus dem Besitz der Familie von Koppy kamen sie im Jahre 1700 durch Tausch an Christoph Carl von Berbisdorf, der das Rittergut Vordersöllmnitz dafür gab. Beim beabsichtigten Verkauf der Rittergüter Groß- und Kleinsaara am 21. September 1729 an den Kommerzienrat Johann Friedrich Kutschenbach machte Heinrich XVIII. sein landesherrliches Vorkaufsrecht geltend. Die Kammergüter Groß- und Kleinsaara hatten eigene Kammergutsgerichte, die vom Amt Gera aus betreut wurden.

Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-2020 Kammergut Großsaara, Nr.