Bestandssignatur
3-91-1070
Laufzeit
1611 - 1855
Umfang
1,20 lfm
Findmittel
Inhalt
Dem Rittergut Culm stand die Erbgerichtsbarkeit über den Ort Culm zu mit Ausnahme von 3 kleinen Häusern, die dem Gericht in Caasen unterstellt waren, sowie über ein Pferdefrongut in Zschippach. Während der Zeit, als das Rittergut geteilt war (1662-1720), hatte jeder Teil die Gerichtsbarkeit über seine Untertanen, jedoch über das Wirtshaus in Culm, das Pferdefrongut in Zschippach, die Afterlehnstücke und das Gemeindeland hatten beide Teile die Gerichtsbarkeit gemeinsam auszuüben.
Die Besitzer des Ritterguts und damit die Gerichtsherren wechselten häufig. Die von Neßau in Culm werden in dem Lehnbrief des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen über die Herrschaften Gera und Schleiz vom 31. August 1539 unter den Vasallen genannt. Bis 1608 lassen sie sich in den Lehnsakten als Besitzer des Ritterguts Culm feststellen. 1617 ging das Rittergut in den Besitz der Familie Oppel über. Es wurde 1662 in Culm oberen Teils und Culm unteren Teils getrennt. Während der obere Teil im Besitz der Oppel'schen Erben blieb, wurde der untere Teil an Christoph Heinrich von Beust verkauft. Von den Oppel'schen Erben kaufte 1663 Dr. Johann Christoph Wex, Hofrat in Weimar, den oberen Teil des Ritterguts Culm. Nach dessen Tod ging dieser Teil 1693 an die Tochter Johanna Christine Lehmann, geb. Wex und damit an die Familie Lehmann über.
Das Rittergut Culm unteren Teils war im Besitz der Familie von Beust. 1693 besaß es Susanne Magdalene von Rahn, geb. von Beust, die - wahrscheinlich in zweiter Ehe - 1711 von Wöllnitz, geb. von Beust hieß. Sie verkaufte Culm unteren Teils 1717 an Hans Wilhelm von Lichtenhain, der 1720 dazu das andere halbe Rittergut, den oberen Teil, von Christian Theodosius von Lehmann erwarb. Die beiden Rittergüter oberen und unteren Teils blieben nun immer in der Hand eines Besitzers.
Von 1742 bis 1745 besaß es Christian Albrecht von Meusebach, nach dessen Tod verkauften seine Mitbelehnten das Rittergut Culm 1747 an Hans Karl Heinrich von Koppy, in dessen Familie es bis 1761 blieb. Als Besitzer werden ferner genannt: 1761-1766(?) Wilhelmine Dorothee von Schönfeld, geb. Freiin von Schmertzing; 1766-1771 die Brüder von Rauchhaupt; 1772-1779 Hannibal Freiherr von Schmertzing; 1779-1787 Konrad Heinrich von Wedell; 1787-1790 Karl Wilhelm von Nostitz; 1790-1805 Moritz Heinrich von Bendeleben; 1805-1818 Heinrich Ferdinand von Beulwitz; 1818 Erdmann Friedrich Hermann auf Dorna; 1818 bis über die Aufhebung des Patrimonialgerichts Culm hinaus Michael Schmalz und dessen Erben.
Das Patrimonialgericht Culm wurde durch die Verordnung vom 30. Dezember 1854 mit Wirkung vom 1. Januar 1855 aufgehoben.
Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Gerichtsverwaltung.- Polizeiangelegenheiten.- Verwaltungsangelegenheiten.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-1070 Rittergut Culm, Nr.