Laufzeit

1742-1971

Umfang

747 Akteneinheiten

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Institutionsgeschichte

Die Juristische Fakultät ist mit der Gründung der Universität ins Leben getreten. Eigene Statuten regelten ihre Rechte und Obliegenheiten. Neben der Lehr- und wissenschaftlichen Tätigkeit waren die Mitglieder der Fakultät an der Rechtspflege beteiligt. Im 16. Jahrhundert wurde von der Juristischen Fakultät der Jenaer Schöppenstuhl ins Leben gerufen und von ihr personell getragen. Die Spruchtätigkeit war auch in den Fakultätsstatuten seit 1591 geregelt. Nachdem die Reichsjustizgesetze von 1877-1879 für das Deutsche Reich eine einheitliche Gerichtsverfassung brachten, die ein einheitliches Verfahrensrecht in Zivil- und Strafsachen zur Folge hatte, stellte der Jenaer Schöppenstuhl am 1. Oktober 1879 seine Tätigkeit ein. Am 12. Mai 1881 wurde er durch Verfügung aufgehoben. Die Spruchtätigkeit der Juristischen Fakultät war damit zu Ende.
Von 1566 bis 1817 wirkte die Juristische Fakultät auch bei der Rechtsprechung im Hofgericht mit, das die ernestinischen Landesfürsten als oberstes Gericht für ihre Lande errichtet hatten. An die Stelle des Hofgerichts trat 1817 das Oberappellationsgericht, zu dessen Richtern Professoren der Juristischen Fakultät gehörten. Sie waren im Nebenamt Oberappellationsgerichtsräte. Diese Tradition wurde im Jenaer Oberlandesgericht, das 1879 das Oberappellationsgericht ablöste, fortgesetzt.
Seit 1917 wurde der Anschluss der Nationalökonomie, die zur Philosophischen Fakultät gehörte, an die Juristische Fakultät betrieben und 1923 die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gegründet. Sie erhielt das Recht, die Würde des Dr. jur. und Dr. rer.pol. zu verleihen. Laut Satzung bestand sie aus zwei Abteilungen: der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen. Die Abteilungen hatten die Prüfungs- und Studienangelegenheiten zu regeln. In der Befugnis der Fakultät lagen Durchführung der Promotionen und Habilitationen, Sicherung bzw. Erweiterung des Bestandes der Lehrstellen, Berufungen und Erteilung von Lehraufträgen.
1949 wurden die Wirtschaftswissenschaften wieder abgetrennt und in die Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät übernommen.
1971 wurde die Rechtswissenschaftliche Fakultät mit der 3. Hochschulreform aufgelöst.

Bestandsinhalt

Der größte Teil der Akten der Juristischen Fakultät und des Schöppenstuhls (1571-1879) wurde 1914 in das Staatsarchiv Weimar überführt. Ein Teil der Akten kehrte 1997 aus Weimar wieder nach Jena zurück (siehe Bestand K Abt. I).

Die dem Fakultätsarchiv der Juristischen Fakultät verbliebenen Akten und das nach 1879 überlieferte Schriftgut bilden im Universitätsarchiv einen Bestand, der wie folgt gegliedert ist:
Dekanats- und Promotionsakten.- Habilitationen.- Berufungen, Ernennungen, Beförderungen, Lehraufträge.- Statuten, Satzungen, Dekanatsbücher, Sitzungsprotokolle, Berichte.- Ehrungen und Feierlichkeiten.- Prüfungs- und Promotionswesen.- Studium und Vorlesungen.- Preisaufgaben.- Gutachten.- Stiftungen und Stipendien.- Organisation, hier u. a. Errichtung einer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.- Disziplinarverfahren und Streitigkeiten.- Anstalten, Seminare und Bibliothek.- Sonstiges und Verschiedenes, u. a. Übergabe und Übernahme des Dekanats, Verwaltung des Fakultätsvermögens, Beziehungen zum Oberlandesgericht, Akademie für Deutsches Recht.-
Nachtrag (betr. 1953 bis 1971): Fakultätsprotokolle.- Verwaltungsangelegenheiten.- Promotionen und Habilitationen.