Bestandssignatur

4-91-3119

Laufzeit

1585 - 1847

Umfang

7,7 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

In Walldorf waren ursprünglich zwei, später drei den Bischöfen von Würzburg lehnbare Rittergüter, von denen eines von 1410 bis 1809 im Besitz der Herren Marschalk von Ostheim war, danach wurde es S.-meiningisches Domänengut. 1496 wurde das bis dahin Wolfische Rittergut in ein v. Diemarisches u. in ein v. Heßbergisches geteilt. Ersteres blieb bis 1847 im Besitz dieser Familie, das andere kam 1656 an die v. Wolfskehl u. später an die Herren von Bibra.
Seit 1686 besaßen die Ganerben von Walldorf bis 1808 (Anfall an Sachsen-Meiningen) als Reichsunmittelbare die hohe Gerichtsbarkeit. (Human, Die Adelsgeschlechter des Herzogtums Sachsen-Meiningen, Schriften des Vereins für Sachsen-Meiningische Geschichte und Landeskunde, 73. Heft, 1915, S. 641). Zu den in Walldorf tätigen Gerichtshaltern gehörte u.a. Johann Jacob Grimm. Lt. Hof- und Staatshandbuch 1838 wurden die Ganerbschaftlichen Gesamtgerichte von einem Assessor des Kreis- u. Stadtgerichts Meiningen als Deputatus desselben betreut, während der Oberlandesgerichtadvokat Georg Köhler in Meiningen für die Ganerben von Diemar und von Bibra zuständig war. Oberlandesgerichtsreferendar Eduard Krell in Meiningen diente als Gesamtgerichtsaktuar.
Die verschiedenen Patrimonialgerichte Walldorf sind zu einem Bestand zusammengefasst.
In dem Bestand sind auch zahlreiche Akten zu Familienangelegenheiten der Besitzer überliefert, die eigentlich zum Gutsarchiv gehörten. Dazu zählen auch einzelne Akten aus der Tätigkeit Adolph Ernst von Diemars als Geheimer Rat am Hofe des Herzogs Ernst Ludwig I. von Sachsen-Meiningen.
Sie wurden verschiedenen Beständen entnommen, die meisten Akten waren im Bestand S.-M. Amtsgericht Meiningen überliefert. Einzelstücke kommen auch aus den Beständen Älteres Finanzarchiv, Lehnsarchiv, Stadt- und Landgericht Meiningen (aufgelöst) u.a.