Bestandssignatur

4-91-2030

Laufzeit

1116 - 1940

Umfang

12,5 lfm 1186 AE

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Laut Vertrag zwischen den Landgrafen von Hessen und den Grafen von Henneberg standen seit 1387 drei Viertel von Gericht und Schloss Barchfeld Hessen, ein Viertel Henneberg zu. Seit dem "Casimirianischen Vertrag" von 1521 besaßen beide je eine Hälfte. Der hennebergische Anteil war an die Herren vom Stein zu Lehen ausgegeben, der hessische an die von Herda (ab 1424) bzw. von Boineburg (ab 1527). 1672 und 1678 erwarb die Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen die Boineburgischen Anteile, mit denen später ihr jüngerer Sohn Philipp, Begründer der Linie Hessen-Philippsthal, ausgestattet wurde (Zickgraf S. 189 ff.). Nach dem Erlöschen der Grafen von Henneberg beanspruchte Hessen die Landesherrschaft. Auseinandersetzungen unter den Lehnsleuten endeten 1634 damit, dass Barchfeld der Aufsicht des hessischen Amtmanns in Schmalkalden unterstellt wurde.
Das Archiv der Freiherren vom Stein zu Barchfeld, das die Familien- und Besitzgeschichte seit dem Mittelalter widerspiegelt, wurde 1945 im Zuge der Bodenreform enteignet und 1953 vom Staatsarchiv Meiningen übernommen. 2011 wurde es den Erben der Freiherren vom Stein zurückübertragen.