Bestandssignatur
13-002
Laufzeit
1903-1929
Umfang
1 lfm
Findmittel
Inhalt
DER OBERKIRCHENRAT
Im ehemaligen Herzogtum und späteren Freistaat Gotha wurden die kirchlichen Angelegenheiten bis zum Ende des Jahres 1919 von der zuständigen Abteilung des Staatsministeriums geleitet. Die Leitung ging sodann auf den neugeschaffenen landeskirchentag und 1920 auf den von ihm gewählten Oberkirchenrat über.
Bereits durch "Verordnung über die Errichtung eines Landeskirchgemeinderats" vom 18. September 1903 war eine Körperschaft mit synodalen Befugnissen unter dem abgekürzten Namen "Landeskirchenrat" geschaffen worden (vgl. Nr. 1 dieses Bestandes, Abdruck der nichtveröffentlichten Verordnung bei v. Strenge, Rudloff und Claus: "Die Grundsätze des Kirchenrechts der evangelischen Kirche der Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha", 1908, Seite 43 ff.).
Der zuletzt tätige Landeskirchenrat, der aufgrund der "Ordnung der Kirchgemeinderäte und des Landeskirchenrates im Herzogtum Gotha" vom 23. Mai 1911 (Gesetz-Sammlung für das Herzogtum Gotha, 1911, Seite 153 ff.; Sonderdruck in Nr. 1 dieses Bestands) gewählt war, wurde durch den oben erwähnten Landeskirchentag von 6 geistlichen und 12 weltlichen Mitgliedern ersetzt (Regierungsblatt für Sachsen-Gotha, 1919, Seite 437 in Nr. 6 dieses Bestands); er wurde am 12. Oktober 1919 gewählt.
Nach dem "Gesetz über die Rechtsstellung der evangelischen Landeskirche im Freistaat Gotha" vom 29. Dezember 1919 (Gesetz-Sammlung für den Staat Gotha", 1920, Seite 3 f.) schied die Abteilung des Staatsministeriums für kirchliche Angelegenheiten als oberste Leitung der evangelischen Landeskirche des Freistaates Gotha aus; der Landeskirchentag erhielt die volle Kirchengewalt.
"Solange die Landeskirche nicht eine eigene Verwaltung eingerichtet hat, übt ein vom Landeskirchentag erwählter Oberkirchenrat die Befugnisse des bisherigen Landesherrn und des Staatsministerium aus". Der Landeskirchentag wählte am 13. Februar 1920 den Vorstand des Landeskirchentags zum Oberkirchenrat (Amtsblatt für den Freistaat Gotha, 1920, Seite 73 in Nr. 12 dieses Bestands), mit dem Pfarrer zu Sonneborn Kirchenrat Otto Senffleben als Vorsitzenden.
Die Wirksamkeit des Oberkirchenrats war von beschränkter Dauer: Infolge des Zusammenschlusses der thüringischen Einzelkirchen übernahm der Landeskirchenrat der Thüringer evangelischen Kirche schon 1923 die Zuständigkeiten des Gothaer Oberkirchenrats (siehe Nr. 19 dieses Bestands). Die weitere Abwicklung der Geschäfte spiegelt sich in der bis 1925 reichenden Registrande wider (Nr. 20 dieses Bestandes).
Der Landeskirchentag wurde noch einmal im November 1929 nach Eisenach zusammengerufen, um über den Abschluss der Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche und wegen des Überganges des gesamten Vermögens der Landeskirche im Freistaat Sachsen-Gotha auf die Thüringer evangelische Kirche Beschlüsse zu fassen (Nr. 11 dieses Bestandes).
DER AKTENBESTAND
Die mit Aktenzeichen "Abteilung III…" versehenen Stücke dieses Bestandes gelangten am 29. März 1923 mit Akten des Ministeriums Gotha an den Landeskirchenrat der Thüringer evangelischen Kirche in Eisenach. In dessen Archiv wurden sie, gemäß ihrer Herkunft, von den Ministerialakten abgetrennt und als besonderer Archivkörper behandelt und verzeichnet. Das vorläufige "Verzeichnis über die Akten der staatsfreien Gothaer Volkskirche von 1920 an" (Durchlag: Nr. 99 dieses Bestands) zählt die Akten des Oberkirchenrats ohne Gliederung hintereinander auf. In den Archivkörper wurden im Laufe der Jahre noch mehrere Akten ohne Aktenzeichen aufgenommen, zuletzt die 1948 eingegangenen Handakten des Pfarrers Stier (Nr. 1, 3, 4, und 47 dieses Bestands). Schließlich tauchte noch eine Sammlung loser Aktenschriftstücke aus den Jahren 1923 bis 1925 auf, die den Hauptinhalt der Registrande (Nr. 20 dieses Bestands) ausmachen und nachträglich einzuarbeiten waren.
Ein Teil der losen Schriftstücke ließ sich in die bereits vorhandenen Akten eingliedern. Aus dem Rest waren neue Aktenstücke zu bilden, die als bloßer Nachtrag das vorhandene Verzeichnis noch unübersichtlicher gemacht hätten. So schien es zweckmäßig, den gesamten Bestand zu bearbeiten, neu zu ordnen und zu verzeichnen.
Eisenach, den 25. Oktober 1952
gez. Dr. Schäfer
Anm.:
Der Wortlaut des Vorwortes wurde unverändert aus dem älteren Findbuch übernommen und der gesamte Inhalt in eine Datenbank übertragen. Seit Juli 2017 steht das Findbuch nun auch online für Recherchen zur Verfügung (siehe Homepage des Landeskirchenarchivs, Bereich 1.3. Sachsen-Gotha.