Laufzeit

1817-1944

Umfang

3245 Akteneinheiten

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Institutionsgeschichte

Im Zusammenhang mit dem Erlass neuer Gesetze für die Studierenden 1817 wurde ein Universitätsamt unter der Aufsicht von Prorektor und Senat, später des Kurators, errichtet und ein Universitätsamtmann eingesetzt, dem zwecks Entlastung des Prorektors die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit über die Studierenden übertragen wurde. Die Kompetenz des Universitätsamtmanns erstreckte sich bei bürgerlichen Rechtsachen auf Untersuchung, Prozessleitung und Entscheidung, bei Disziplinar- und Polizeiangelegenheiten der Studenten lediglich auf die Untersuchung der Fälle. Die Entscheidung stand wie bisher Prorektor und Koncilium bzw. Senat zu. In strafrechtlich zu verfolgenden Angelegenheiten, durfte der Amtmann nur die Voruntersuchungen durchführen, dann mussten sie an die staatlichen Gerichtsbehörden abgegeben werden. Die Rechtsprechung durch das Koncilium wurde 1851 aufgehoben und einer Senatsdeputation, bestehend aus dem Prorektor, vier vom Senat gewählten Mitgliedern und dem Universitätsamtmann, übertragen. Das Gerichtsverfassungsgesetz für das Deutsche Reich von 1877 hob die akademische Gerichtsbarkeit auf, nur die Disziplinargewalt über die Studenten wurde aufrechterhalten. Dazu führte wie bisher der Universitätsamtmann die Untersuchungen durch, während die Rechtsprechung beim Senat lag bzw. von einer Senatsdeputation für Disziplinarsachen der Studierenden wahrgenommen wurde. In dem Maße, wie sich die richterlichen Aufgaben des Universitätsamtes verminderten, stieg die Übernahme von Verwaltungsaufgaben an. Sie betrafen insbesondere Immatrikulations- und Studienangelegenheiten. Mit Regierungsbeschluss wurde im Juni 1914 ein Universitätsrichter bestellt, der an Stelle des Universitätsamtmanns die Aufsicht über die Einhaltung der studentischen Disziplin übernahm. Als Geschäftsstelle der Universität und ausführender Behörde des Rektors, des Senats und der Senatsausschüsse oblag dem Universitätsamt von nun an die Erledigung der Sekretariatsgeschäfte der Universität. Es bestand bis 1951.

Bestandsinhalt

Die Bestandsabteilung enthält beim Universitätsamtmann und Universitätsrichter (hier nur von 1914 bis 1934) entstandene Akten: Untersuchungsprotokolle über Verstöße gegen die Gesetze für die Studierenden.- Verordnungen und Festlegungen bzgl. Ausdehnung und Ausübung der akademischen Gerichtsbarkeit.- Karzerstrafen.- Mitteilungen der Behörden in Strafsachen gegen Studierende.- Straffälle.- Zivilstreitigkeiten.- Sühneverhandlungen.- Schuldenwesen.- Tätlichkeiten.- Krankheits- und Todesfälle Studierender.- Nachlassangelegenheiten der Universitätsangehörigen.- Vorlesungsbesuch.- Kollegienhonorare und Honorarerlassgesuche.- Sporteln.- Kontrolle des Fleißes und der moralischen Haltung der Studierenden.- Zulassungsgesuche von Ausländern.- Immatrikulationspapiere.- Studentisches Vereinswesen.- Studentenverbindungen.

Auf Grund des schlechten Erhaltungszustandes ist aus konservatorischen Gründen leider keine Benutzung möglich.