Bestandssignatur

6-83-0889

Laufzeit

1993 - 2006

Umfang

1,32 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Am 1. Juli 1993 wurde die Archivberatungsstelle Thüringen als eigenständige Landesinstitution eingerichtet. Sie war dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (seit 2004 Thüringer Kultusministerium) direkt nachgeordnet, das Referat Denkmalschutz und Denkmalpflege, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, Kulturgutschutz, Archive, wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken übte die Fachaufsicht aus.
Die Archivberatungsstelle Thüringen entwickelte sich zur zentralen Beratungs- und Informationseinrichtung für die etwa 180 Thüringer Archive und deren Träger - die Kommunal- und Kirchenverwaltungen, Unternehmen, Vereine und Verbände sowie die Leitungsgremien wissenschaftlicher und kultureller Einrichtungen. Zu den wesentlichsten Aufgaben zählten Auskunftserteilung, Publikationstätigkeit und die Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Archivarinnen und Archivare sowie Seiteneinsteiger.
Als fachliches Beratungsorgan fungierte ein Beirat, dem Vertreter aller Archivsparten und darüber hinaus der/die Vorsitzende des Thüringer Archivarverbandes sowie der Referent für Archivwesen des Thüringer Kultusministeriums angehörten. In den jährlichen Sitzungen wurden aktuelle Probleme des Thüringischen nichtstaatlichen Archivwesens diskutiert und Vorhaben und Projekte der Archivberatungsstelle festgelegt.

Seit 1. Februar 2006 ist die archivische Fachberatung in Thüringen neu organisiert. Die bisher eigenständige Archivberatungsstelle Thüringen wurde in das Hauptstaatsarchiv Weimar integriert; alle sechs Staatsarchive nehmen nun Aufgaben der Archivberatung in ihrem jeweiligen Sprengel wahr.

Inhalt:
Sitzungen des Beirates.- Rundschreiben.- Beratung von Archivträgern und Archiven.- Organisation von Fortbildungen.- Veröffentlichungen und Projekte.- Mitarbeit in Gremien.- Zusammenarbeit mit anderen Archivberatungsstellen.

Für die Benutzung der Unterlagen ist die 30jährige Schutzfrist nach Schließung der Unterlagen gemäß § 17, Absatz 1 des Thüringer Archivgesetzes zu beachten. Diese kann jedoch im Einzelfall auf Antrag verkürzt werden.