Bestandssignatur

6-83-0416

Laufzeit

ab 1990

Umfang

Akten: 7,9 lfm, Registerblätter: 6 lfm

Findmittel

Datenbank

Inhalt

Der Bestand enthält Sachakten, Familiensachen, Zivilsachen, Strafsachen und Registerakten ab 1990. [Stand: 13.1.16]
Die Akten unterliegen Benutzungsbeschränkungen gemäß den in § 17 Thüringer Archivgesetz vom 23. April 1992 (GVBl. S. 139) genannten allgemeinen und/ oder personenbezogenen Schutzfristen. Eine Einsichtnahme ist nur auf Antrag und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zu diesem Bestand gehört auch der Teilbestand Registerblätter der Handelsregister HRA und HRB sowie des Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters. Die Abgabe erfolgte am 21. November 2013 über das Amtsgericht Jena, Registergericht.

Hinweise zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern:
Mit der Thüringer Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 12. August 1993 wurde die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister den Amtsgerichten am Sitz der Landgerichte für den jeweiligen Landgerichtsbezirk übertragen (vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen, 1993, S. 563). Mit in Kraft treten dieser Verordnung zum 1. September 1993 gab es demnach Registergerichte in Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen.

Vor 1990 wurden die Handels- und Genossenschaftsregister bei den Räten der Kreise bzw. bei den Räten der Städte (nur bei den kreisfreien Städten!) geführt.

Die Führung der Handels-, Genossenschaft- und Partnerschaftsregister für die Bezirke der Landgerichte Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen wurde dem Amtsgericht Jena (endgültig) am 15. Mai 2006 übertragen (vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, 2006, S. 234). Für die einzelnen Landgerichtsbezirke erfolgte die Übertragung zu unterschiedlichen Zeitpunkten (vgl. insbesondere Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, 2006, S. 14 und Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, 2006, S. 51).

Im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsänderung wurden die Registernummern durch Voranstellung einer Kennziffer aus Unterscheidungsgründen erweitert. Die Registernummern wurden sechsstellig. An der ersten Zahl kann man das alte Registergericht erkennen:
1 steht für das Registergericht in Erfurt (zuständig ist das ThHStA Weimar)
2 steht für das Registergericht in Gera (zuständig ist das ThStA Rudolstadt)
3 steht für das Registergericht in Meiningen (zuständig ist das ThStA Meiningen)
4 steht für das Registergericht in Mühlhausen (zuständig ist das ThStA Gotha)
(Neueintragungen des Registergerichts Jena werden an der vorangestellten 5 erkennbar sein.)

Die nach § 10 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Bekanntmachungen werden im Internet unter der Adresse www.handelsregister.de veröffentlicht (vgl. JMBl für Thüringen 2006, S. 15).

In der Abteilung A (Aktenzeichen mit HRA) werden eingetragen: Einzelkaufleute, Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG)) sowie juristische Personen nach § 33 HGB (z.B. Körperschaften öffentlichen Rechts)
In Abteilung B (Aktenzeichen mit HRB) werden eingetragen: Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG))

PR - Partnerschaftsregister (Führt als öffentliches Register die Angaben über die wesentlichen Rechtsverhältnisse von Partnerschaften. Die Partnerschaft ist eine Rechtsform, in der sich Angehörige freier Berufe zusammenschließen.)

GnR - Genossenschaftsregister (Führt als öffentliches Register die Angaben über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG).)