Bestandssignatur
5-51-2170
Laufzeit
1930 - 1963
Umfang
0,1 lfm Akten (4 AE)
Findmittel
Datenbank
Inhalt
ZUR BEACHTUNG:
Der Bestand enthält schutzwürdiges personenbezogenes Archivgut und unterliegt daher den gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 17 ThürArchivG vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 308).
Rechtsgrundlage des Staatlichen Notariats war die Verordnung über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats vom 15. Oktober 1952, wonach in jedem Stadt- und Landkreis beim Kreisgericht ein Staatliches Notariat eingerichtet wurde. Zulassungen zu Einzelnotariaten wurden nach 1952 nicht mehr erteilt, seit 1976 konnte der Minister der Justiz jedoch wieder Einzelnotare berufen, die jedoch nicht dem Anwaltskollegium beitreten durften. Die Staatlichen Notare wurden vom Minister der Justiz berufen und abberufen. Sie waren vorzüglich für Testaments- und Nachlassangelegenheiten zuständig. Hinzu kamen das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen, Hinterlegungen und Verwahrungen sowie Vormundschafts- und Pflegschaftssachen. Die Notariatsurkunden sind noch bei den jeweiligen Nachfolgebehörden zu erfragen, da diese zwar einhundert Jahre aufbewahrt werden müssen, an sich jedoch nicht archivwürdig sind.
Die vom Amtsgericht Rudolstadt, Zweigstelle Saalfeld im Juni 2013 übernommenen Unterlagen wurden als vergleichsweise aufwändige Pflegschaftsverfahren als archivwürdig bezeichnet. Sie dokumentieren den Umgang mit Pflegschaften (Gebrechlichkeitspfllegschaften und eine kriegsbedingte Abwesenheitspflegschaft) in den 1930er bis 1950er Jahren, also sowohl in Zeiten des Nationalsozalismus wie in der sich bildenden DDR.
Inhalt
Pflegschaften.