Laufzeit

1431-1919 (1920-2013)

Umfang

115,0 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Der Bestand 11 "Neues Archiv" (NA) enthält die Akten der Stadtverwaltung der Jahre 1432 bis 1919. Hinsichtlich seiner älteren Akten überschneidet sich das NA zeitlich und z.T. auch sachlich mit dem "Historischen Archiv" (HA). Für ein Thema sind also immer beide, ähnlich aufgebaute Altbestände heranzuziehen.
Bei der Bestandsneubildung 1960 wurden alle nach 1919 entstandenen Akten ausgegliedert und bilden die Grundlage für den nachfolgenden Bestand 12 "Stadtverwaltung 1919-1945". Alle nach 1919 auslaufende Vorgänge sind im NA belassen worden. Freie Nummern zeigen entweder Verluste oder solche Akten an, die in den neugebildeten Bestand 12 eingegangen sind.

Das Neue Archiv (NA) gliedert sich in folgende Abteilungen:
I. Kommunalangelegenheiten (Gemeindebeamte, Gemeinderat, Vermögen, Verpachtung, Badeanstalten, Brauwesen, Rechnungswesen, Stadtbau, Steuern, Kunst- und Kulturstätten, Schulwesen, Stiftungen, Armenverwaltung, Krankenhaus)
II. Polizeiwesen (Gefängniswesen, Vereinswesen, Medizinalwesen, Gesindepolizei, Feuerpolizei, Wasserpolizei, Wegepolizei, Baupolizei, Gewerbe- und Handelspolizei, Marktpolizei, Sitten- und Ordnungspolizei, Innungswesen)
III. Staats- und Regierungsangelegenheiten (Reichstag, Großherzogliches Haus, Landtag des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, Justizverwaltung, Militärwesen, Statistik)
IV. Versicherungsgesetzgebung (Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Angestelltenversicherung)
V. Kriegswirtschaft im Ersten Weltkrieg (Warenverkehr, Ernährung, Heizmittelversorgung, Kriegsgefangene und Gefallene, Einquartierungen, Arbeiterfürsorge, Kriegsunterstützung, Nachkriegszustände)
VI. Volksbildung (Realschule, Bürgerschule, Fortbildungsschule, Sophienstift).


Der Bestand NA wird stetig um Hausakten abgebrochener Häuser aus dem Bauaufsichtsamt ergänzt.

Folgende Zitierweise (Lang- oder Kurzform) wird empfohlen:
Stadtarchiv Weimar, Neues Archiv VI-14-3 oder
StdAW, NA VI-14-3 oder 11 VI-14-3.