Vorwort
Die Staatsbank der DDR war als zentrales Organ des Ministerrates der DDR für die Umsetzung der von der SED und der Regierung beschlossenen Geld- und Kreditpolitik zuständig. Stellung und Aufgaben der Staatsbank sind im Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 19. Dezember 1974 geregelt. Die Staatsbank trug bis zum Jahre 1967 die Bezeichnung „Deutsche Notenbank“.