Vorwort

Das Bergamt Lobenstein, das gemeinsam für Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf zuständig war, ist seit 1675 nachweisbar. Er übernahm die Aufgaben der aufgehobenen Bergämter Hirschberg 1832, Saalburg 1858 und Schleiz 1869. Der Amtsbereich des Bergamtes wurde seit 1872 vom Bezirk des Landratsamtes Schleiz gebildet; er war seit dieser Zeit in die beiden Reviere Schleiz und Lobenstein mit Hirschberg eingeteilt. Nachfolgebehörden waren seit 1. Oktober 1922 die Thüringischen Bergämter Altenburg und Saalfeld. Im Bestand sind zugleich die verhältnismäßig geringen Aktenmengen enthalten, die von den aufgehobenen Bergämtern Hirschberg, Saalburg und Schleiz als Vorläuferbehörden überliefert sind.

Behördengeschichte:
Das Bergamt Lobenstein, das seit dem Jahre 1675 nachweisbar ist, war gemeinschaftliche Bergbehörde für Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf sowie vorübergehend auch für die übrigen Teilherrschaften des späteren Fürstentums Reuß j.L.. Seine Dienstgeschäfte besorgte der Lobensteiner Amtmann. Seit 1844 war das Bergamt auf die Berggerichtspflege beschränkt, wovon im Jahre 1863 weiter die streitige Gerichtsbarkeit abgezweigt und auf die ordentlichen Gerichte übertragen wurde. Die Verwaltungsaufgaben des Bergamtes wurden im Jahre 1844 auf die Steuer- und Polizeidirektion von Reuß-Ebersdorf als "Bergdirektion" übertragen; die bisher offenbar als obere Bergbehörde fungierende Bergdirektion Ebersdorf kam in Fortfall.
In Vorbereitung der Neuordnung des Bergwesens im Fürstentum Reuß j.L. wurden im Jahre 1869 das Bergamt Schleiz und die Bergdirektion Ebersdorf aufgehoben; ihre Befugnisse übernahm das Bergamt Lobenstein. Durch das am 1. Januar 1871 in Kraft tretende Berggesetz für das Fürstentum Reuß j.L. wurde das Bergamt Lobenstein zu der dem Ministerium von Reuß j.L., Abteilung für das Innere unterstellten und für die Landesteile Schleiz und Lobenstein-Ebersdorf zuständigen Bergbehörde erklärt. Der Amtsbezirk wurde im Jahre 1872 um die Pflege Reichenfels, die dem anderen im Fürstentum Reuß j.L. bestehenden Bergamt (Gera) zugeteilt wurde, verringert. Noch im gleichen Jahre wurde der Amtsbezirk des Bergamtes Lobenstein in die Bergreviere Schleiz und Lobenstein (mit Hirschberg) eingeteilt.
Dem im Jahre 1871 neubegründeten Bergamt Lobenstein oblag auch die Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Bezug auf das Bergwesen (u.a. Führung der Berg-, Grund- und Hypothekenbücher). Geleitet wurde es von dem Justizamtmann bzw. einem Amtsrichter in Lobenstein unter Mitwirkung des auch beim Bergamt Gera tätigen Bergmeisters oder Technischen Beirates. Die Auflösung des Bergamtes Lobenstein erfolgte am 30. September 1922. Seine Aufgaben übernahmen die Thüringischen Bergämter Altenburg und Saalfeld.

Bestandsgeschichte:
Der Bestand "Reußisches Bergamt Lobenstein" (einschließlich des Teilbestandes "Reußische Bergdirektion Ebersdorf") wurde in drei Ablieferungen in das Landesarchiv Greiz (seit 1965 Historisches Staatsarchiv Greiz) übergeführt. Die erste erfolgte in den Jahren 1922 und 1923 aus dem ehemaligen Regierungsgebäude von Gera, die zweite im August 1929 vom Thüringischen Bergamt Saalfeld und die dritte im Februar 1961 vom Thüringischen Landeshauptarchiv Weimar (seit 1965 Staatsarchiv Weimar). Die ersten beiden Zugänge, die in den Bestand "Ministerium Gera" (n. Rep. Gera, Kapitel 51: Bergwesen) aufgenommen worden waren, wurden im März 1961 von Dr. Werner Querfeld herausgelöst und zwecks Vereinigung mit dem bereits verzeichneten dritten Zugang im April 1961 von Kollegen Walter Eckert verkartet. Daraufhin wurde der Gesamtbestand in den Monaten Mai bis Juli 1961 durch Dr. Werner Querfeld geordnet.