Vorwort

Behördengeschichte

Das Amt Greiz als untere Gerichts- und Verwaltungsbehörde für die Herrschaft Greiz ist seit Beginn des 16. Jahrhunderts nachweisbar . Nach den Landesteilungen seit 1564 hatte jede Zweigherrschaft (Obergreiz, Untergreiz, Dölau, Burgk und Rothenthal) ihr eigenes Amt , das meist von der jeweiligen Oberbehörde (Kanzlei) nicht klar getrennt war . Für die Stadt Zeulenroda war das landesherrliche Stadtvogteigericht Zeulenroda untere Gerichts- und Verwaltungsbehörde . Als nach dem Aussterben der Häuser Burgk, Rothenthal und Dölau in den Jahren 1697 und 1698 die Herrschaften Burgk und Rothenthal an die Herrschaft Untergreiz einerseits und die Herrschaft Dölau an die Herrschaft Obergreiz andererseits zurückfielen , fanden die Ämter Rothenthal und Dölau ihr Ende , während das Amt Burgk für die nunmehr zu Untergreiz gehörigen Orte des reußischen Oberlandes bestehen blieb. In den Herrschaften Obergreiz und Untergreiz bahnte sich nach 1700 allmählich ein klarer Verwaltungsaufbau an . In Untergreiz trat im Jahre 1715 eine Trennung von Kanzlei, Konsistorium und Amt ein, während in Obergreiz der alte Zustand auch nach der neuen Kanzleiordnung von 1724 erhalten blieb. Untere Gerichts- und Verwaltungsbehörden waren in der Folgezeit die Ämter Obergreiz, Untergreiz und Burgk sowie das landesherrliche Stadtvogteigericht Zeulenroda, die auch nach der im Jahre 1768 erfolgten Vereinigung von Obergreiz und Untergreiz weiterhin bestanden. Ende 1812 wurde wieder einAmt Dölau gebildet , dessen Zuständigkeitsbereich im wesentlichen die seit 1698 zu Obergreiz gehörigen Orte der ehemaligen Herrschaft Dölau umfaßte. Um 1840 gliederten sich die Amtsbezirke von Reuß-Greiz (Reuß ä.L.) folgendermaßen :

1. Obergreiz (Amt)
Altgommla (mit dem Obergreizer Anteilvon Pommeranz), Bernsgrün (Amts- und Patrimonialgerichtsdorf), Cossengrün (mit Lochschenke), Erbengrün (mit Ortsteil "Stern"), Görschnitz reuß. Anteils (Patrimonialgerichtsdorf), Stadt Greiz (Obergreizer Anteil), Herrmannsgrün zum Teil (Patrimonialgerichtsanteil), Hohenölsen reuß. Anteils mit Neudörfel (Patrimonialgerichtsdörfer), Hohndorf (mit Höllschenke), Kleinreinsdorf (mit Krellenschenke, Grüner Eiche und Neuhammer), Kurtschau, Moschwitz (mit Klein- und Neumoschwitz und Bucka), Naitschau, Neugommla, Obergrochlitz, Pöllwitz (Anteil Reuß ä.L.), Schönbach, Sorge-Settendorf, Tannendorf, Untergrochlitz, Wellsdorf (mit Kleinhohndorf), Wolfshain (mit den beiden Kalkgruben) sowie Zoghaus.

2. Untergreiz (Amt)
Altgernsdorf, Daßlitz (mit dem Untergreizer Anteil von Pommeranz), Eubenberg, Fraureuth, Frotschau, Gottesgrün, Stadt Greiz (Untergreizer Anteil), Herrmannsgrün (als Amtsdorf mit Waldhaus), Irchwitz, Kahmer, Mohlsdorf, Neugernsdorf (mit Neuschenke), Nitschareuth (mit Neu- und Knottenmühle), Oberreudnitz (Patrimonialgerichtsdorf), Oberschönfeld (Patrimonialgerichtsdorf), Pohlitz, Raasdorf, Reinsdorf, Rothenthal, Schönbrunn, Tschirma (mit Lehna und "Dreischwan"), Unterreinsdorf, Unterreudnitz (Patrimonialgerichtsdorf), Unterschönfeld (Patrimonialgerichtsdorf) und Waltersdorf (b. Greiz-Irchwitz).

3. Dölau (Amt)
Arnsgrün, Brückla, Büna, Caselwitz, Dobia, Dölau, Fröbersgrün, Gablau, Hain, Hainsberg (Patrimonialgerichtsdorf), Kauern, Kühdorf (Patrimonialgerichtsdorf), Leiningen, Lunzig, Mehla, Sachswitz und Wildetaube.

4. Burgk (Amt)
Burgk (mit Burgkhammer, Isabellengrün, Eisgut, Kammergut und Schloß), Crispendorf, Dörflas, Erkmannsdorf (reuß. Anteil), Friesau, Grochwitz, Mönchgrün, Möschlitz, Neundorf, Pahnstangen, Plothen (reuß. Anteil), Rauschengesees, Remptendorf, Röppisch und Zoppoten.

5. Zeulenroda (Stadtvogteigericht)
Stadt Zeulenroda

Die Ämter Obergreiz, Untergreiz und Dölau wurden aufgrund der landesherrlichen Verordnung vom 25. November 1854 mit Wirkung vom 1. März 1855 zum Justizamt Greiz vereinigt , dem fortan Verwaltung, Ziviljustiz und freiwillige Gerichtsbarkeit oblagen. Das gleichzeitig eingerichtete Kriminalgericht Greiz war für die niedere Strafgerichtsbarkeit zuständig. Das bisher zum Amt Obergreiz gehörige Dorf Pöllwitz (Anteil Reuß ä.L.) unterstand seit 1. März 1855 dem Stadtvogteigericht Zeulenroda . Das staatliche Polizeiamt Greiz übte die Polizeiverwaltung im Bereich des Justizamtes Greiz aus . Das Amt Burgk und das Stadtvogteigericht Zeulenroda blieben bestehen.
Die obengenannten Behörden fanden ihr Ende bei der in Reuß älterer Linie im Jahre 1868 durchgeführten Trennung von Verwaltung und Justiz . Damals entstanden: 1. das Landratsamt Greiz als untere Verwaltungsbehörde für den gesamten Staat Reuß ä.L., 2. die Justizämter Greiz I (Stadt), Greiz II (Land), Zeulenroda und Burgk für geringfügige Ziviljustiz und freiwillige Gerichtsbarkeit sowie 3. das Kreisgericht Zeulenroda für Verhandlung und Entscheidung der Straf- und der wichtigeren Zivilsachen neben der Funktion als Berufungsinstanz .

Bestandsgeschichte
Die bei der Verzeichnung des Bestandes "Reußisches Amtsgericht Greiz", der im Anschluß daran vorgenommenen Überprüfung des Bestandes "Reußisches Landratsamt Greiz" und der Auflösung des Pertinenzbestandes "Ältere Justiz- und Verwaltungsangelegenheiten in Reuß ä.L." ermittelten Archivalien der Ämter Greiz, Obergreiz, Untergreiz, Rothenthal und Dölau sowie des Justizamtes Greiz, des Kriminalgerichtes Greiz und des Polizeiamtes Greiz wurden zusammen mit Strafakten und Gerichtsbüchern der Ämter Greiz, Obergreiz und Untergreiz, die bis Anfang des Jahres 1964 provenienzwidrig im Bestand "Hausarchive Obergreiz und Untergreiz" eingereiht waren, nach Neuverzeichnung durch Herrn Dr. Werner Querfeld im Jahre 1965 zum Bestand "Amt Greiz" zusammengefaßt. Die Ordnung erfolgte nach sachlichen Gesichtspunkten.
Das maschinenschriftlich vorliegende Findbuch zu diesem Bestand wurde 2008 durch Frau Elke Golombek im Rahmen der Retrokonvertierung von Findhilfsmitteln in das Archivprogramm AUGIAS erfaßt. Nach redaktioneller Bearbeitung, insbesondere der durchgeführten Indizierung,konnte nunmehr dieses "Online-Finduch" erstellt werden.

Greiz, im Mai 2009

Jens Beger