Vorwort
Behördengeschichte:
1. Forstrevierverwaltung /Forstamt Pöllwitz
Zur Verwaltung des zum Kammervermögen von Reuß j. L. gehörenden umfangreichen Waldgebietes um Pöllwitz war als untere Forstbehörde die Forstei Pöllwitz errichtet worden. Sie unterstand im Rahmen des Geschäftsbereiches der Kammer bis 1854 der Forstdirektion Gera, bis 1874 der Forstdirektion Schleiz und seitdem der Inspektion der Forsten in Schleiz. Vom Jahre 1862 ab führte sie die Bezeichnung "Fürstliche Forstrevierverwaltung Pöllwitz". Der Umfang der Nutzungsfläche betrug in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts 1698,90 ha. Am 1. Oktober 1900 wurde dem Forstrevier Pöllwitz das Forstrevier Neuärgerniß mit 783,29 ha angegliedert, so dass sich die Nutzungsfläche auf 2482, 19 ha vergrößerte. Die Zahl des Dienstpersonals betrug:
1870 1 Revierförster, 2 Forstgehilfen
1873 1 Oberförster, 1 Forstgehilfe
1883 1 Oberförster, 1 Forstassistent, 1 Forstwart, 2 Waldarbeiter
1893 1 Oberförster, 1 Forstassessor, 1 Forstwart, 2 Waldwärter
1896 1 Oberförster, 1 Förster, 1 Forstwart, 2 Waldwärter
1906 (nach Eingliederung der Forstrevierverwaltung Neuärgerniß)
1 Oberförster (Pöllwitz), 1 Förster (Neuärgerniß), 2 Forstwarte (in Pöllwitz und Neuärgerniß)
1913 1 Forstmeister (in Pöllwitz), 1 Förster (Neuärgerniß), 1 Forstgehilfe (in Pöllwitz), 1 Forstwart (in Pöllwitz), 3 Waldwärter
Aufgrund des Gesetzes über die Auseinandersetzung des Fürstlichen Hauses von Reuß j. L. mit dem Volksstaat Reuß vom 22. Dezember 1919 wurde das bisher zu den Fideikommiß - und Familiengütern des Fürstenhauses Reuß j.L. rechnende Forstrevier Pöllwitz an den Volksstaat Reuß abgetreten. Es unterstand von 1921 ab "Thüringisches Forstamt Pöllwitz" vorerst der Gebietsregierung Gera-Schleiz, Abteilung für Grundbesitz und Forsten und seit 1924 dem Thüringischen Finanzministerium unter Beaufsichtigung durch die Forstabteilung Altenburg. Durch die Thüringische Forstordnung vom 17. September 1930 erfolgte die Erweiterung des bisher nur für die Staatsforstgemarkungen zuständigen Amtsbereiches auf die Gemeindefluren. Nach der Neugliederung des Landes Thüringen in 89 Einheitsforstämter am 1. April 1946 wurde dem Thüringischen Forstamt Pöllwitz der bisher zum Forstamt Greiz gehörige Revierbezirk Weckersdorf angegliedert. Das neue Einheitsforstamt bewirtschaftete die Staats- und Korporationswaldungen und beaufsichtigte die Privatholzungen. Bei der weiteren Umorganisation der Forstbehörden des Landes Thüringen am 1. Oktober 1949 wurde das Thüringische Forstamt Pöllwitz eine Oberförsterei des Kreisamtes Gera.
2. Forstverwaltung Neuärgerniß
Die Verwaltung des zum Kammervermögen von Reuß j. L. gehörenden Waldgebietes um Niederböhmersdorf wurde von der im Jahre 1734 aus Niederböhmersdorf nach Neuärgerniß verlegten Forstei ausgeführt. Diese unterstand im Rahmen des Geschäftsbereiches der Kammer bis 1854 der Forstdirektion Gera, bis 1874 der Forstdirektion Schleiz und seitdem der Inspektion der Forsten in Schleiz. Die amtliche Bezeichnung "Fürstliche Forstrevierverwaltung Neuärgerniß" ist seit dem Jahre 1859 nachweisbar. Der Umfang der Nutzungsfläche betrug insgesamt 783,29 ha. Am 1. Oktober 1900 wurde das Forstrevier Neuärgerniß mit dem von Pöllwitz vereinigt. Die bisherige Forstrevierverwaltung Neuärgerniß wurde damit aufgehoben. Neuärgerniß blieb jedoch weiterhin Sitz eines Försters.
3. Forstrevierverwaltung /Revierförsterei Weckersdorf
Im Jahre 1810 war in Weckersdorf eine Forstei als untere Forstbehörde errichtet worden. Diese unterstand nach den Hof- und Behördenkalendern für Reuß j. L. von 1870 und 1873 der Forstdirektion in Schleiz. Seit den 60 er Jahren des 19. Jahrhunderts ist die Bezeichnung "Fürstliche Forstrevierverwaltung Weckersdorf" nachweisbar. Der Umfang der Nutzungsfläche betrug im Jahre 1874 505,25 ha und im Jahre 1911 512,59 ha. Aufgrund des Gesetzes über die Auseinandersetzung des Fürstlichen Hauses Reuß j. L. mit dem Volksstaat Reuß vom 22. Dezember 1919 wurde das bisher zu den Fideikommiß- und Familiengütern des Fürstenhauses Reuß j. L. rechnende Forstrevier Weckersdorf, das im Jahre 1870 von einem Oberförster und einem Förster und im Jahre 1913 von einem Oberförster, einem Forstwart und einem Waldwärter betreut worden war, an den Volksstaat Reuß abgetreten und im Jahre 1920 der Gebietsregierung Gera-Greiz, Abteilung für Grundbesitz und Forsten unterstellt. Die in Weckersdorf vorhandene Forstbehörde, die nunmehr allgemein als Revierförsterei bezeichnet wurde. gehörte seit Ende 1922 zum Thüringischen Forstamt Greiz und seit April 1946 zum Thüringischen Forstamt Pöllwitz. Der Forstverwaltung Weckersdorf unterstanden die Kirschkauer Waisenhaushölzer, die eine eigene Stiftung darstellten.
Bestandsgeschichte:
Der Bestand wurde in zwei Ablieferungen in das Landesarchiv Greiz (seit 1965 Historisches Staatsarchiv Greiz) überführt. Die erste erfolgte im November 1935 durch das Thüringische Forstamt Pöllwitz, die zweite im Oktober 1959 durch den Rat des Kreises Zeulenroda, Abteilung für innere Angelegenheiten/Sachgebiet Archivwesen. Der erste Zugang, der infolge Nichtberücksichtigung der Provenienz in den Bestand Ministerium Gera (n. Rep. Gera, Kap. 37 - Jagd und Forsten) aufgenommen worden war, musste wieder herausgelöst werden. Nach Verzeichnung beider Zugänge gemäß dem Bärschen Prinzip durch Kollegen Walter Eckert in den Monaten Februar bis Mai 1960 erfolgte die Ordnung mit endgültigen Signaturen unter Zugrundelegung des seit 1. Januar 1936 gültigen Aktenplans der Forstabteilung des Thüringischen Finanzministeriums und der Thüringischen Forstämter durch Kollegen Dr. Werner Querfeld im Juli 1960. Eine Ordnung nach den auf den Akteneinheiten vorhandenen älteren Signaturen erwies sich als nicht empfehlenswert.