Vorwort

Die Dörfer Kühdorf (10,1 km nordwestlich von Greiz) und Hainsberg (9,8 km nordwestlich von Greiz), die einst zum kursächsischen Amt Weida gehört hatten, kamen durch Beschluß des Wiener Kongresses an Preußen und wurden noch im Jahre 1815 an Reuß ä.L. abgetreten. Beide Dörfer bildeten ein Rittergut in Bezug auf die Rechte, die die in anderen Orten ansässigen Besitzer an ihnen hatten. Hiervon ausgenommen blieb das Bergner´sche Gut in Kühdorf, das bis 1815 dem Amt Weida und seitdem dem reußischen Amt Dölau unterstand. Besitzer des "ein Rittergut ohne Grundbesitz" darstellenden Rittergutes Kühdorf waren Angehörige folgender Familien: von Wolfersdorf (bis 1578 und von 1593 bis 1636), von Thalheim (von 1578 bis 1593), von Nitzschwitz (seit 1636), von Uffel (seit 1695), Römer (seit 1720), von Karstädt (seit 1734), Struve (seit 1765) und Günther (von 1826 bis 1879), Besitzer der Papiermühle in Greiz.
Die Zahl der Rittergutsuntertanen betrug 23 (15 in Kühdorf und 8 in Hainsberg) nach einem Anschlag vom Jahre 1592 und insgesamt 36 im Jahre 1767. Im Jahre 1772 wurden Kühdorf und Hainsberg in Allodial- und Erbdörfer umgewandelt.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit des Rittergutes Kühdorf umfaßte obere und niedere Gerichtsbarkeit. Die obere Gerichtsbarkeit wurde im Jahre 1841 an den Staat Reuß ä.L. abgetreten und seitdem vom Amt Dölau ausgeübt. Die niedere Gerichtsbarkeit endete mit der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit in Reuß ä.L. im Jahre 1868, wobei die diesbezüglichen Befugnisse an das Justizamt Greiz II übergingen. Das Rittergut Kühdorf bestand bis zum Jahre 1879, wo der Verzicht auf die Gerechtsame, u.a. das Patronatsrecht erfolgte, soweit nicht bereits eine Ablösung voraufgegangen war.

Bestandsgeschichte:
Die bei der Verzeichnung des Bestandes "Reußisches Amtsgericht Greiz" und der im Anschluß daran erfolgten Überprüfung des Bestandes "Reußisches Landratsamt Greiz" ermittelten Archivalien des Ritterguts Kühdorf bilden seit 1965 einen eigenen Bestand. Neuverzeichnung und Ordnung wurden von Dr. Werner Querfeld vorgenommen.