Vorwort

Bei der Teilung der Grafschaft Henneberg durch die Verträge vom 9. August 1660 bzw. 19. August 1661 waren Herzog Ernst (dem Frommen) von Sachsen-Gotha die Ämter Frauenbreitungen, Wasungen und Sand zugefallen.
Der ältere Teil des Aktenbestandes "Hennebergica aus Gotha" besteht vor allem aus den Akten, die nach dieser Teilung an Herzog Ernst übergeben worden sind, weil sie für die Verwaltung der diesem zugefallenen Ämter notwendig waren. Zugeordnet wurden diesem Bestand dann auch Akten zu hennebergischen Betreffen, die vor 1660 in der (kur-) Sächsischen Verwaltung (in der Regel im Zusammenhang mit Irrungen und Verhandlungen) entstanden waren; dazu kommen einzelne Irrläufer, die ausschließlich Angelegenheiten des sächsischen (landgräflichen) Territoriums betreffen.
Den jüngeren Teil bilden die Akten, die nach 1660 in der Verwaltung der Herzöge von Sachsen-Gotha für die vormals hennebergisch, nach 1680 teilweise, ab 1826 ganz Sachsen-Meiningischen Ämter entstanden sind.