Vorwort

Durch Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Teil I Seite 531) wurden mit Wirkung vom 1. April 1935 zur einheitlichen Durchführung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Stadt- und Landkreisen Staatliche Gesundheitsämter eingerichtet. Den Gesundheitsämtern oblag die Durchführung der ärztlichen Aufgaben der Gesundheitspolizei, der "Erb- und Rassenpflege" einschließlich der Eheberatung, der gesundheitlichen Volksbelehrung, der Schulgesundheitspflege, der Mütter- und Kinderberatung, der Fürsorge für Tuberkulose, für Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige, die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie die amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit. Das Gesundheitsamt wurde vom Kreisarzt geleitet, unterstand unmittelbar dem Innenministerium und besaß Weisungsbefugnisse unabhängig von der Kreisbehörde.

Die Kartei wurde im Jahr 2016 durch Carolin Baumann retrokonvertiert. 2017 wurde nach einer Überprüfung der Datensätze ein vorläufiges Findbuch erstellt. Die Archivalieneinheiten des Systematikpunktes "4.2. Einzelfälle" über die Datenbank oder das Findbuch im Staatsarchiv Meiningen recherchierbar.

Findmittel: Datenbank (retrokonvertierte Kartei)
Umfang: 1 lfm, 81 Verzeichnungseinheiten
Inhalt: Organisation.- Personalsachen und Heilberufe.- Gesundheitsfürsorge, Ortshygiene, Gesundheitseinrichtungen und Leichenwesen.- Umsetzung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.

Hinweis zum Persönlichkeitsschutz
Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 17 ThürArchivG vom 23.04.1992 unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 (5) ThürArchivG oder Zuganges gemäß § 10 (6) ThürArchivG zugänglich ist.