Vorwort
Bei der Trennung der Kirche vom Staat in Reuß jüngerer Linie wurden die evangelisch-lutherischen Kirchen zur "Evangelisch-Lutherischen Kirche in Reuß j.L." zusammengefasst. Die von der verfassungsgebenden Synode ins Leben gerufene Kirchenregierung mit der Amtsbezeichnung "Landeskirchenrat der evangelisch-lutherischen Kirche in Reuß j.L." hatte ihren Sitz in Gera (Bekanntmachung vom 1. November 1921 im Kirchlichen Anzeiger für Thüringen 1921, Nr. 17, S. 83, enthalten auf Bl. 1 der Akte Allg. 7 dieses Bestandes).
Nach dem Anschluss an die Thüringer evangelische Kirche sind die Akten noch bis 1926 (einzelne bis 1927, 1929 und 1931) fortgeführt worden. Im September 1930 wurden sie an das Archiv des Landeskirchenrates der Thüringer evangelischen Kirche in Eisenach abgegeben. Nur einzelne verblieben damals in Gera, wo sie für die Verwaltung noch gebraucht wurden, so die Akten über die Pfarrstellen der Stadt Gera:
Allgemeines und die erste Pfarrstelle (Pfarrer an Johannis) 1921,
die zweite Pfarrstelle (Pfarrer an Salvator) 1921,
die dritte Pfarrstelle (Pfarrer an Trinitatis) 1922,
das Archidiakonat, 1922
das zweite Diakonat (Diakonus an Salvator) 1921,
das dritte Diakonat (Diakonus an Trinitatis) 1922,
das vierte Diakonat (Salvator III) 1921,
Gera-Leumnitz, 1921
Gera-Thieschitz, 1921
Gera-Tinz, 1922
Gera-Untermhaus, 1922
Gera-Zwötzen, 1922
sowie mehrere Akten allgemeinen Inhalts.
Die nicht übergebenen Akten sind in Gera anscheinend durch Bombenwirkung in den Kriegsjahren 1944 und 1945 verloren gegangen (Mitteilung des Kreiskirchenamtes Gera vom 18. August 1948, A 150 e/18.8.).
Der Archivkörper war [bisher] nur behelfsmäßig verzeichnet und wurde neu geordnet sowie neu verzeichnet.
Bei dieser Gelegenheit wurden folgende bei der Landesregierung zu Gera, Abteilung für Kirchensachen, ergangene Aktenbände eingeschaltet:
Allg. 21, 24, 29, 38, 39, 40, 56, 57, 58, 59, 60, 66, 79, 80, 81, 82, O. 1, S. 2, S. 3 und U. 2.
Die eben genannten Akten standen im Archivkörper "Ministerium Gera" des Archivs des Landeskirchenrates der Thüringer evangelischen Kirche, der nach dem Aktenaustauschvertrag zwischen dem Land Thüringen und der Thüringer evangelischen Kirche vom 25. Juni/23. Juli 1941 an das Thüringer Staatsarchiv in Greiz abzugeben war. Da sie von der Landesregierung zu Gera, Abteilung für Kirchensachen, deren Rechtsnachfolger der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Reuß j.L. war, erst nach 1918 begonnen wurden, waren sie zweckmäßig in diesen Bestand einzugliedern.
Eisenach, den 30. November 1948
gez. Dr. Schäfer