Vorwort

Institutionsgeschichte

Konsistorium Sondershausen

Das Konsistorium Sondershausen reicht in seinen Anfängen in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts zurück und existierte bis 1850. Anfangs bestand das Konsistorium nur aus Mitarbeitern der Kanzlei, die sich mindestens einmal im Monat zur Bearbeitung der Konsistorialangelegenheiten trafen. In der Regel war der Kanzler zeitgleich Präsident des Konsistoriums und die Hof- sowie Regierungsräte gleichzeitig Konsistorialräte.
Mit dem Reskript vom 3. März 1841 erfuhr das Konsistorium Sondershausen eine Aufgliederung in drei Abteilungen, von denen die erste Verwaltungs- und Justizangelegenheiten erledigen sollte, während der Abteilung II die Kirchensachen und der Abteilung III die Schulsachen übertragen wurden. Zugleich aber unterstellte man die drei Abteilungen einer Oberbehörde, dem "Geheimratskollegium, Abteilung
für Kirchen- und Schulangelegenheiten". Die erste Abteilung wurde jedoch bereits mit dem 1. April 1842 wieder aufgehoben, sodass nur noch die beiden Abteilungen für Kirchenangelegenheiten und Schulangelegenheiten bestehen blieben, von denen allein die Erstere die Bezeichnung Konsistorium beibehielt, während die Abteilung für Schulangelegenheiten in "Schulkollegium" umbenannt wurde.

Mit Wirkung vom 1. April 1847 wurden das Konsistorium und das Schulkollegium aufgelöst und die kirchlichen Angelegenheiten gingen auf die Konsistorialabteilung der neu gebildeten und für das gesamte Fürstentum zuständigen Landesregierung über, während die Schulangelegenheiten der Verwaltungsabteilung der Landesregierung übertragen wurden. 1950 wurde aus der Konsistorialabteilung der Regierung eine ministeriale Konsistorialabteilung (Ministerium Sondershausen, IV. Abteilung, Kirche und Schule). Diese führte die Aufsicht über die Landesschulen, während die Volksschulen von Schulkommissionen bzw. von Kirchen- und Schulinspektionen in den einzelnen Verwaltungsbezirken beaufsichtigt wurden. Diese Organisation wurde, nur unterbrochen von der kurzzeitigen Neugründung eines Konsistoriums zwischen 1859 und 1866, bis 1918 beibehalten.


Konsistorium Ebeleben

Das Konsistorium Ebeleben bestand zwischen 1651 und 1816. Es entstand wie die übrigen Ebelebener Oberbehörden 1651 durch die Teilung des Landes unter den drei Söhnen des Grafen Christian Günthers I. von Schwarzburg-Sondershausen
Das Amt Ebeleben mit den Orten Billeben, Bothenheilingen, Ebeleben, Holzsußra und Marksußra war 1616 als kursächsisches Lehen an die Schwarzburger gefallen und nahm folglich eine Sonderstellung ein. Bis 1651 gehörte das Gebiet kirchenrechtlich zur Diözese Langensalza. Erst im Jahre 1658 erhielt Graf Ludwig Günther II. vom Kurfürsten von Sachsen auch die Gerichtsbarkeit über die Kirchen und Schulen im Amt Ebeleben.

Da 1661 die Ebelebener Linie ausstarb wurden auch die dortigen Oberbehörden wieder abgeschafft. Eine Ausnahme bildet nur das Konsistorium Ebeleben, das auf Grund der kursächsischen Hoheitsrechte als Unterkonsistorium des Konsistoriums Arnstadt weiter bestand. Als 1716 auch die Arnstädter Linie ausstarb wurde das Konsistorium Ebeleben wieder selbstständig, nahm jedoch infolge der sächsischen Oberhoheit über das Amt Ebeleben als Behörde eine Sonderstellung ein.

1815 verlor das Kurfürstentum Sachsen die Oberherrschaft über das Amt Ebeleben und das Gebiet kam mit Ausnahme des Ortes Botenheilingen zu Schwarzburg-Sondershausen. 1816 konnte das Konsistorium Ebeleben wegen des Verzichts Preußens auf die von Kursachsen übernommenen Hoheitsrechte aufgelöst und seine Aufgaben auf das Konsistorium Sondershausen übertragen werden.


Bestandsgeschichte

Der Bestand umfasst 35 lfm und enthält die Akten der Konsistorien Sondershausen und Ebeleben sowie jene des kursächsischen Konsistoriums Leipzig, welches für die Orte Bendeleben und Großfurra zuständig war, die erst 1816 an das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen abgetreten wurden. Einzelne Konsistorialakten des 18. und frühen 19. Jahrhunderts befinden sich auch in dem Bestand Ministerium Sondershausen, Abteilung Kirche und Schule (Teilbestand Evangelische Landeskirche).


Literatur:

Apfelstedt: Heimathskunde für die Bewohner des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen, Drittes Heft (Geschichte des fürstlich-schwarzburgischen Hauses), Sondershausen 1856.
Gerber, Friedrich: Ebeleben, in: Thüringen und der Harz 3. Bd., Sondershausen 1840.
Heydenreich: Historia des ehemals gräflichen nunmehro fürstlichen Hauses
Schwarzburg, Erfurt 1743.
Eberhardt, Hans: Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen (Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde, Beiheft 28), Jena 1943.


Rudolstadt, im August 2017

Antje Mattes