Vorwort
Die Familie v. Wangenheim bzw. der Ort Wangenheim findet erstmals Erwähnung im Güterverzeichnis des Mönches Eberhard aus Fulda, der die Besitzungen der Reichsabtei Fulda im 12. Jahrhundert erfaßte und dazu die Urkunden bis zu den Karolingern auswertete. Der Codex Eberhardi muß aber stets quellenkritisch betrachtet werden, da Eberhard nicht editorisch arbeitete, sondern die Quellen zu Gunsten seines Klosters auslegte. Daher ist auch nicht sicher, wann die Schenkungen in Wangenheim, die Walter mit 24 jugera, Otolf mit 3 jugera und schließlich Ditmar mit allen seinen Gütern vornahm, zu Gunsten des hl. Bonifatius getätigt wurden. Da die originalen Urkunden fehlen, bleibt der Codex Eberhardi die einzige Quelle, nach der um 750 Waltrih de Wangenheimh tradidit sancto Bonifacio predia
sua in eadem villa et in Tungide duo iugera et mancipia X. Damit kann Walter von Wangenheim als Ahnherr des Geschlechts gelten,der über freies Eigentum verfügte, welches er zugunsten der Kirche übertragen konnte. Eigenständig nachweisbar ist das Geschlecht von Wangenheim wieder im Jahr 1133 in einer Urkunde für das Kloster Paulinzella, in der Ludwig v. Wangenheim zusammen mit
Landgraf Ludwig I., Sohn Ludwigs des Springers, einen Gütertausch zwischen den Klöstern Fulda und Paulinzella bezeugt. Somit gehört die Familie von Wangenheim zu den ältesten thüringischen Adelsgeschlechtern, deren Namen schon zu einer frühen Zeit aus dem Dunkeln der Geschichte tritt, als die Führung fester Familiennamen erst gebräuchlich wurde und sich Adelsfamilien mit eigenem steten
Wohnsitz als soziale Schicht herausbildeten. Der Ausbau der Landgrafschaft Thüringen durch die Ludowinger, die Gründung von Burgen und Klöstern wie der Wartburg und des Klosters Reinhardsbrunn führten zu festen Herrschafts- und Siedlungsstrukturen mit Verwaltung und Schriftlichkeit, in die auch der thüringische Adel eingebunden und damit faßbar wird.
Zu den ältesten freien Besitzungen der Familie gehörten Schloß und Dorf Wangenheim, Tüngeda, Hochheim, Goldbach, Westhausen, Pfullendorf, Reichenbach und Oesterbehringen. Außerdem verfügten die Wangenheims über Güter bei Erfurt, die sie als Lehen der Erzbischöfe von Mainz besaßen. Zum Stift Fulda knüpfte die Familie zahlreiche Beziehungen über die Güter in der Mark Lupnitz bei Eisenach. Im 13. Jahrhundert erwarb die Familie v. Wangenheim als freies Eigentum die Herrschaft Winterstein mit den Dörfern
Winterstein, Fischbach, Sondra, Kälberfeld, Kahlenberg und Schönau. Als Ministeriale der Reichsabtei Fulda erlangten die Wangenheims die fuldaischen Güter zu Haina, Sonneborn, Brüheim und Eberstedt, die sich später zu Lehen des Stifts Fulda entwickeln und die die Wangenheims bis zum Ende des Alten Reichs besitzen sollten. Aus der Erbschaft des Hermann von Brandenfels aus dem Geschlecht Treffurt fiel 1305 das Schloß Brandenfels an die Familie. Während das Schloß selbst nicht gehalten werden konnte, verblieben die Dörfer Großenbehringen, Wolfsbehringen, Hütscheroda und Hesswinkel in Familienbesitz. So war schließlich der Güterbesitz der Wangenheims so angewachsen, daß die Familie über eine eigene Gerichtsbarkeit verfügte, die bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Großenbehringen
ausgeübt wurde.
In Thüringen erfolgte der große Bruch der Adelsgeschichte 1945 mit dem Einmarsch der Roten Armee, als Bodenreform und Vertreibung fast alle Spuren der Adelsgeschichte beseitigten. Insofern stellen gerettete Archive dieser Art einen seltenen Schatz für die landesgeschichtliche Forschung dar. Im Falle der Familie v. Wangenheim war ein Schlüssel zur Rettung die Ansiedlung eines Familienzweiges in Waake bei Göttingen, der im 19. Jahrhundert mit Friedrich Hermann Albert v. Wangenheim umfangreiche Forschungen zur Familiengeschichte vorlegte. Dazu haben die Vettern große Teile der thüringischen Gutsarchive nach Waake verbracht, so daß z.B. alle Urkunden des Familienarchivs ab Mitte des 13. Jahrhunderts dort den Weltkrieg überlebten und ab 2015/2016 als Depositum in das Staatsarchiv Gotha übergeben werden konnten.